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Experten-Antwort

zuschuß zu schulbücher bei umschulung

von ballycoola29.08.2011 | 09:55
3174 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich mache zur zeit eine betriebliche umschulung un beziehe übergangsgeld von der rv. nun habe ich gehört, dass man schulmaterial wie bücher von der rv bezahlt bekommt. wo muß ich den antrag dafür stellen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2011 | 13:10

Setzen Sie sich am besten direkt mit der Sachbearbeitung (der Stelle Ihres Rentenversicherungsträgers, die Ihnen die Umschulung gewährt hat und Ihnen das Übergangsgeld zahlt) in Verbindung.

Hierzu reicht zunächst einmal ein formloses Schreiben.

4 Antworten

Nixam 29.08.2011 | 13:40
Zitat von ballycoola anzeigen
Hallo ballycoola! Legen Sie bitte eine Liste der Schule mit den zu beschaffenden Büchern dem RV-Träger vor. Kaufen Sie die Bücher, nehmen Sie die Quittungen und fügen Sie diese der Bücherliste der Schule bei. Setzten Sie ein formloses Schreiben auf: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Erstattung der Kosten für die auf der Notwendigkeitsbescheinigung der Schule gelisteteten Bücher. Die Quittungen lege ich bei und bitte um Erstattung der gezahlten Kosten. Mit freundlichen Grüßen XXX Wichtig ist, daß Sie entwender eine Liste der Schule über die zu beschaffenden Bücher beifügen oder auf jeder einzelnen Quittung einen "Notwendigkeits-Stempel" (Aufdruck) der Schule vorweisen können. Dann werden Ihnen die Kosten in voller Höhe erstattet. Viele Grüße Nix
AHAam 31.08.2011 | 09:26
Die DRV zahlt auch für SCHULBÜCHER!!?? Jetzt verstehe ich vieles, u.a. weiß ich jetzt auch, warum meine Rente in keiner Relation zu den von mir in vielen Jahren gezahlten hohen Beiträgen steht. Muß man das verstehen ?
Vorsichtam 31.08.2011 | 15:02
Nein, das müssen SIE nicht verstehen! Das würden Sie verstehen, wenn Sie gesundheitsbedingt mitten im Berufsleben Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben könnten und die Rentenversicherung Sie auf Antrag für einen leidensgerechteren Beruf umschult. Das dafür vorgesehene Schulmaterial für diese Umschulung/Weiterbildung kann dann von der RV finanziell übernommen werden. In dem Zusammenhang, wie Sie das sehen, befinden Sie sich auf einem ganz anderen Niveau!! Mehr kann man dazu nicht sagen. MfG
ballycoolaam 31.08.2011 | 17:19
Danke Vorsicht für Ihre Rückendeckung. Ich finde die denkweise von AHA auch sehr ignorant. Ich habe über 30 jahre gearbeitet und bin nicht zuletzt durch meine Tätigkeit berufsunfähig geworden. Es ist ja nicht so, dass ich Almosen verlange, aber wenn man auf einmal 32% weniger Einkommen hat aber immer noch 100%tig seinen Verpflichtungen nachkommen muss, ist es schon toll, wenn man unterstützt wird.
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