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Zuschuss zum Fitness-Studio i. R. von persönlichem Budget

von frager12.10.2008 | 19:09
2039 Ansichten
6 Antworten

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Bandscheibenvorfall mit anschliessender OP Büro-Arbeit mit höhenverstellbarem Schreibtisch + Rückenstuhl von der DRV Bund ----------- Kann ich einen Zuschuss zum Fitness-Studio i. R. von persönlichem Budget bekommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

welche Leistungen jeweils budgetfähig sein können, hängt von den individuellen Besonderheiten des Einzelfalles ab. Ich empfehle Ihnen, sich individuell bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu erkundigen, welche Leistungen im Rahmen dieses persönlichen Budgets für Sie in Frage kommen.

5 Antworten

Beitragszahleram 12.10.2008 | 19:27
Das können Sie sich ja wohl ohne Zuschuss von den Beitragszahlern leisten
Corlettoam 13.10.2008 | 07:16
Sie können sich von ihrem behandelndem Orthopäden eine Verordnung für " Reha-Sport " holen. Damit können Sie in ihrem Fitness Studio dann 50 Stunden Krafttraining an Geräten sowie Wirbelsäulengymnastik machen. Das Fitnessstudio muß jedoch zwingend mit einem Psychiotherapeuten zusammenarbeiten, der während der Übungsstunden das Rehatraining überwacht ! Fragen Sie ihre Krankenkasse nach den genauen Bestimmungen.
???am 13.10.2008 | 08:35
Das persönliche Budget ist eine Leistungsform und keine Leistungsart. Das bedeutet, Sie müssen erst einmal einen Anspruch auf eine konkrete Leistung haben, um diese dann in Form eines persönlichen Budgets zu erhalten. Die Bezuschussung von Besuchen im Fitness-Studio zählt nicht zu den Leistungen der DRV, weder medizinisch und schon gar nicht im beruflichen Bereich. Demzufolge kann die DRV hier auch nicht fördern.
frageram 13.10.2008 | 13:38
Zitat "Einen Teil des Budgets verwendet er für die Teilhabe im Freizeitbereich, z. B. für den Mitgliedsbeitrag in einem Fitness-Studio." Quelle: http://www.bmas.de/coremedia/generator/11036/sgb__ix__persoenlic…
???am 14.10.2008 | 08:07
Meinen Sie wirklich, Ihre Situation ist mit den dort geschilderten Fällen vergleichbar? Der Mann erhält in diesem Fall Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, da er als geistig Behinderter darauf angewiesen ist. Das dürfte bei Ihrem Bandscheibenvorfall wohl kaum der Fall sein. Im übrigen würde ich an Ihrer Stelle dem Rat von "Corletto" folgen.
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