Hallo Maus,
wenn Sie neben der Rente weiterhin arbeiten, wird geprüft, ob Sie durch die Beschäftigung vorrangig versicherungspflichtig sind. Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse über die Beschäftigung, damit der Status geprüft werden kann.
Ein Minijob soll der Krankenkasse ebenfalls mitgeteilt werden.
viele Grüße
Expertenteam