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Zuschuß zur KVdR

von misterwest12.10.2008 | 19:50
1150 Ansichten
3 Antworten
Mein Anglerfreund hat seinen Dauerwohnsitz in Irland. Nach seinem Rentenantrag wurde von DRV Bund der Beitragszuschuß zur KVdR abgelehnt.Ist das OK??

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.10.2008 | 14:18

Hallo misterwest,

grundsätzlich kann auch bei einem Rentenbezug außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Krankenversicherungsunternehmen der deutschen Aufsicht unterliegt. Ferner darf keine Versicherungspflicht vorliegen.

Leider kann von hier nicht geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Beitragszuschuss vorliegen.

2 Antworten

Chrisam 12.10.2008 | 20:40
Ja, das ist richtig so.
Keith Moonam 13.10.2008 | 09:06
§ 106 SGB VI regelt den Zuschuss zur Krankenversicherung. Danach erhalten Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Dies gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Ob diese Voraussetzungen auf ihren Anglerfreund zutreffen, kann ohne weitere Informationen hier niemand beantworten.
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