Hallo misterwest,
grundsätzlich kann auch bei einem Rentenbezug außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Krankenversicherungsunternehmen der deutschen Aufsicht unterliegt. Ferner darf keine Versicherungspflicht vorliegen.
Leider kann von hier nicht geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Beitragszuschuss vorliegen.