Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern. Die Höhe Ihres Krankenversicherungsbeitrages richtet sich dann nach Eintrittsalter, den versicherten Gesundheitsrisiken und Zusatzleistungen. Die Höhe Ihres Einkommens spielt hier keine Rolle.
Ihre Beiträge müssen Sie selbst an Ihren Krankenversicherer überweisen. Allerdings können Sie bei Rentenantragstellung einen Beitragszuschuss beantragen. Diesen zahlen wir Ihnen gemeinsam mit Ihrer Rente aus.
Die Höhe des Beitragszuschusses richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wie bei Plichtversicherten zahlen wir den halben Krankenkassenbeitrag, der auf Ihre Rente entfallen würde. Bei einem Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent zahlen wir also einen Zuschuss in Höhe von 7,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Darüber hinaus beteiligen wir uns auch beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag zur Hälfte. Die Höhe des Beitragszuschusses richtet sich nicht nach Ihrem tatsächlich zu zahlenden Krankenkassenbeitrag. Allerdings ist der Zuschuss auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.
Privat versicherte Rentnerinnen und Rentner müssen das Pflegerisiko auch privat versichern. Dazu müssen sie einen entsprechenden Vertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Die Prämien zu diesem Vertrag müssen sie selbst zahlen. Zu Ihren Pflegebeiträgen zahlen wir keinen Zuschuss.