Hallo, Jonny,
leider können wir Ihnen die gestellte Frage nicht hinreichend beantworten. Grundsätzlich werden nach der neuen gesetzlichen Regelung ab 01.01.2019 zukünftig 2,5000 EP pro Kind für die Kindererziehung von Kindern vor 1992 geboren mit in die Berechnung einfließen. Eine manuelle Vorgabe der Kindererziehungszeiten werden in der Regel nicht vorgenommen. In bestimmten EDV-Rechenläufen werden diese Werte verändert und der neuen rechtlichen Situation angepasst. Mittels eines neuen Bescheides werden Sie dann darüber informiert. Die Erledigung kann sich noch bis zum Sommer/Herbst 2019 ziehen. Konkrete Angaben zu Ihrem individuellen Sachverhalt können wir hier im Forum nicht vornehmen. Wir empfehlen Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe für eine Beratung aufzusuchen. Dort können Sie dann konkrete Angaben erhalten, ferner ob die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten richtig gespeichert sind.