Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ZusEP für Büz-Monate manuell?

von Jonny24.03.2019 | 21:33
105 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Werden eigentlich die Monate für zusätzliche EP für Kinderberücksichtigungszeiten von der Sachbearbeitung manuell vorgegeben? Oder wie kommt es, dass für die Monate Juni und Juli 1990 VIER Monate mit je 0,0833 EP berechnet werden, für die Monate April und Mai 1990 aber "nur" zwei Monate.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Jonny,

leider können wir Ihnen die gestellte Frage nicht hinreichend beantworten. Grundsätzlich werden nach der neuen gesetzlichen Regelung ab 01.01.2019 zukünftig 2,5000 EP pro Kind für die Kindererziehung von Kindern vor 1992 geboren mit in die Berechnung einfließen. Eine manuelle Vorgabe der Kindererziehungszeiten werden in der Regel nicht vorgenommen. In bestimmten EDV-Rechenläufen werden diese Werte verändert und der neuen rechtlichen Situation angepasst. Mittels eines neuen Bescheides werden Sie dann darüber informiert. Die Erledigung kann sich noch bis zum Sommer/Herbst 2019 ziehen. Konkrete Angaben zu Ihrem individuellen Sachverhalt können wir hier im Forum nicht vornehmen. Wir empfehlen Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe für eine Beratung aufzusuchen. Dort können Sie dann konkrete Angaben erhalten, ferner ob die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten richtig gespeichert sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Büzam 24.03.2019 | 22:18
Wie soll das einer wissen, ohne den Versicherungsverlauf und die Berechnung vor sich zu haben? Fragen gibt es, da kann man sich nur wundern.
Wilhelm Tellam 25.03.2019 | 18:44
Ich glaube, der Vorschlag mit der AuB Stelle in der Nähe wird schwierig... :-/
W*lfgangam 25.03.2019 | 19:55
Hallo Jonny, geht es um nur KiBÜZ/Aufwertung (natürlich nicht, wir bewegen uns vor 1992 ;-)) oder pure KEZ ('Mütterrente 2.0')? Ihre Frage lässt Fragen offen ...zunächst dürfte es sich wohl um einen Rentenerstantrag ab 01.01.2019 handeln/alternativ eine aktuelle Kontenklärung *), da sonst keine EP 'sichtbar' wären – wenn die zusätzlichen Berechnungsanlagen nicht vorliegen/beigefügt sind. Interessant wäre es dann, den dazu erstellten Versicherungsverlauf einschließlich der 'Anlage 3' zu _sehen_, um Ihre Angaben überhaupt verifizieren zu können ...Bewertung für nur insg. 4 Monate/wie auch immer, obwohl 6 Monate mit Pflichtbeitragszeit für KEZ hinzukommen?! Nicht dass Sie sich in der Gesamtleistungsbewertung 'verzettelt' haben ...ahnungsweise käme vielleicht der Stichtag 30.06.1990/Beitrittsgebietszeiten (+FRG/DPRA) infrage/nur so ein Gedanke. *) scheidet eigentlich auch aus, da in der folgenden Rentenauskunft keine Berechnung der EP mehr beiliegen sollten - sollte, es gibt Ausnahmen. Gruß w. PS: wenn Sie möchten, schicken Sie es mir gerne zu - vielleicht habe ich dann einen 'schlauen' Gedanken :-)
Brüllaam 26.03.2019 | 21:11
Zitat von W*lfgang anzeigen
Werden eigentlich die Monate für zusätzliche EP für Kinderberücksichtigungszeiten von der Sachbearbeitung manuell vorgegeben? Oder wie kommt es, dass für die Monate Juni und Juli 1990 VIER Monate mit je 0,0833 EP berechnet werden, für die Monate April und Mai 1990 aber "nur" zwei Monate.
Hallo Jonny, geht es um nur KiBÜZ/Aufwertung (natürlich nicht, wir bewegen uns vor 1992 ;-)) oder pure KEZ ('Mütterrente 2.0')? Ihre Frage lässt Fragen offen ...zunächst dürfte es sich wohl um einen Rentenerstantrag ab 01.01.2019 handeln/alternativ eine aktuelle Kontenklärung *), da sonst keine EP 'sichtbar' wären – wenn die zusätzlichen Berechnungsanlagen nicht vorliegen/beigefügt sind. Interessant wäre es dann, den dazu erstellten Versicherungsverlauf einschließlich der 'Anlage 3' zu _sehen_, um Ihre Angaben überhaupt verifizieren zu können ...Bewertung für nur insg. 4 Monate/wie auch immer, obwohl 6 Monate mit Pflichtbeitragszeit für KEZ hinzukommen?! Nicht dass Sie sich in der Gesamtleistungsbewertung 'verzettelt' haben ...ahnungsweise käme vielleicht der Stichtag 30.06.1990/Beitrittsgebietszeiten (+FRG/DPRA) infrage/nur so ein Gedanke. *) scheidet eigentlich auch aus, da in der folgenden Rentenauskunft keine Berechnung der EP mehr beiliegen sollten - sollte, es gibt Ausnahmen. Gruß w. PS: wenn Sie möchten, schicken Sie es mir gerne zu - vielleicht habe ich dann einen 'schlauen' Gedanken :-)
Wie und wo gibt es die Privataudienz von W*lfgang.
Kaiseram 27.03.2019 | 05:42
Zitat von Brülla anzeigen
Brülla schrieb

Werden eigentlich die Monate für zusätzliche EP für Kinderberücksichtigungszeiten von der Sachbearbeitung manuell vorgegeben? Oder wie kommt es, dass für die Monate Juni und Juli 1990 VIER Monate mit je 0,0833 EP berechnet werden, für die Monate April und Mai 1990 aber "nur" zwei Monate. [/quote]

Hallo Jonny,

geht es um nur KiBÜZ/Aufwertung (natürlich nicht, wir bewegen uns vor 1992 ;-)) oder pure KEZ ('Mütterrente 2.0')?

Ihre Frage lässt Fragen offen ...zunächst dürfte es sich wohl um einen Rentenerstantrag ab 01.01.2019 handeln/alternativ eine aktuelle Kontenklärung *), da sonst keine EP 'sichtbar' wären – wenn die zusätzlichen Berechnungsanlagen nicht vorliegen/beigefügt sind.

Interessant wäre es dann, den dazu erstellten Versicherungsverlauf einschließlich der 'Anlage 3' zu _sehen_, um Ihre Angaben überhaupt verifizieren zu können ...Bewertung für nur insg. 4 Monate/wie auch immer, obwohl 6 Monate mit Pflichtbeitragszeit für KEZ hinzukommen?! Nicht dass Sie sich in der Gesamtleistungsbewertung 'verzettelt' haben ...ahnungsweise käme vielleicht der Stichtag 30.06.1990/Beitrittsgebietszeiten (+FRG/DPRA) infrage/nur so ein Gedanke.

*) scheidet eigentlich auch aus, da in der folgenden Rentenauskunft keine Berechnung der EP mehr beiliegen sollten - sollte, es gibt Ausnahmen.

Gruß

w.

PS: wenn Sie möchten, schicken Sie es mir gerne zu - vielleicht habe ich dann einen 'schlauen' Gedanken :-)[/quote]

Wie und wo gibt es die Privataudienz von W*lfgang.

Hallo Jonny, geht es um nur KiBÜZ/Aufwertung (natürlich nicht, wir bewegen uns vor 1992 ;-)) oder pure KEZ ('Mütterrente 2.0')? Ihre Frage lässt Fragen offen ...zunächst dürfte es sich wohl um einen Rentenerstantrag ab 01.01.2019 handeln/alternativ eine aktuelle Kontenklärung *), da sonst keine EP 'sichtbar' wären – wenn die zusätzlichen Berechnungsanlagen nicht vorliegen/beigefügt sind. Interessant wäre es dann, den dazu erstellten Versicherungsverlauf einschließlich der 'Anlage 3' zu _sehen_, um Ihre Angaben überhaupt verifizieren zu können ...Bewertung für nur insg. 4 Monate/wie auch immer, obwohl 6 Monate mit Pflichtbeitragszeit für KEZ hinzukommen?! Nicht dass Sie sich in der Gesamtleistungsbewertung 'verzettelt' haben ...ahnungsweise käme vielleicht der Stichtag 30.06.1990/Beitrittsgebietszeiten (+FRG/DPRA) infrage/nur so ein Gedanke. *) scheidet eigentlich auch aus, da in der folgenden Rentenauskunft keine Berechnung der EP mehr beiliegen sollten - sollte, es gibt Ausnahmen. Gruß w. PS: wenn Sie möchten, schicken Sie es mir gerne zu - vielleicht habe ich dann einen 'schlauen' Gedanken :-)
Wie und wo gibt es die Privataudienz von W*lfgang.
W*lfgang sitzt auf einer kleinen Fußbank direkt vor dem Papst.
Römeram 27.03.2019 | 09:12
PS: wenn Sie möchten, schicken Sie es mir gerne zu - vielleicht habe ich dann einen 'schlauen' Gedanken :-)
Wie und wo gibt es die Privataudienz von W*lfgang.
W*lfgang sitzt auf einer kleinen Fußbank direkt vor dem Papst.
Und die Leute, die vorbei laufen fragen: "Hey, wer ist denn der Typ neben W*lfgang!?"
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026