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Zuständigkeit BSG Senate

von Christian30.03.2007 | 09:43
1609 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Eine Frage, die mich schon länger interessiert: Der 4.,5. und 13. Senat des BSG beschäftigen sich alle mit der ges. Rentenversicherung, wobei der 4. Senat ja immer zu höchst umstrittenen Entscheidungen neigt (16.05.2006; 10.04.2003; 30.08.2001; 02.08.2000; 03.08.1999; 27.01.1993). Kann mir jemand ungefähr erklären, wie die Zuteilung der anhängigen Verfahren stattfindet? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zuständigkeitsregelungen des Bundessozialgerichtes können vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht gekärt werden. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an das Bundessozialgericht zu wenden. Weitere Informationen können Sie eventuell auf dem Internetangebot des Bundessozialgerichtes finden.

2 Antworten

danskeam 30.03.2007 | 13:09
Fragen Sie einmal Prof. Dr. Meyer, es ist der Vorsitzende des 4. Senats am BSG in Kassel.
pro-fess-oram 30.03.2007 | 13:51
Deutsche Rentenversicherung
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