Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rehabilitation über den Rentenversicherungsträger sind entweder 15 Jahre Beitragszeiten oder in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung der Rehabilitation 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit. Auch sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn jemand bereits erwerbsgemindert ist oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Die beschriebene Ablehnung wegen fehlender 36 Monate Beitragszeiten in den letzten 5 Jahren bezieht sich nur auf einen Rentenantrag wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und nicht auf einen Rehabilitationsantrag. Eventuell sollte erneut ein Rehabilitationsantrag über den RV-Träger gestellt werden.