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Zuverdienst

von Iris12.11.2009 | 20:00
1157 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Ich habe die EU-Rente und habe bin jetzt in einer kleinen Baugenossenschaft im Aufsichtsrat.Wir haben etwa 1 Sitzung im Monat. Dafür erhalte ich eine Aufwandsentschädigung. Diese wird jedoch, aus buchhalterischen Gründen, nur einmal im Jahr ausbezahlt. Was passiert, wenn diese Einmalzahlung über 800€ liegt? Danke und Gruß Iris

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Hinzuverdienst ist nur der beitragspflichtige Anteil der Aufwandsentschädigung maßgebend; dieser müsste Ihnen die Baugenossenschaft als "zahlende" Stelle mitteilen können. Der nach Abzug des steuerfreien Anteils noch verbleibende Betrag stellt Arbeitsentgelt dar, welcher als Hinzuverdienst bei der Rente zu berücksichtigen ist. Wird hiermit die Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann die Rente nur noch als Teilrente für diesen Monat gezahlt werden. Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass die Aufwandsentschädigungen in verschiedenen Monaten von Ihnen "erarbeitet" wurden, dann sind diese auch auf diese Monate zu legen. Bei 800 € im Jahr dürfte dann in keinem Monat die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente überschritten sein.

1 Antworten

Schiko.am 12.11.2009 | 23:36
Entschuldigen Sie meine Bemer- kung, vergessen Sie dies. Mehr will ich dazu nicht sagen. MfG.
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