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Experten-Antwort

Zuverdienst bei Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von Slowfox07.11.2015 | 10:13
1530 Ansichten
9 Antworten

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Moin, Gruß aus Flensburg. Meine Frau, 63 J., bezieht seit 1.10.2015 die obige Rente. Sie arbeitet für 450€ weiter. Der Chef möchte sie gerne für mehr einsetzen. Wenn sie 1/2 Rente bekommt, könne sie gut dazu verdienen. Meine Frau bekommt mit den 450€ Job in etwa soviel, wie bei Vollbeschäftigung. Meine Meinung: Wenn sie dem Zustimmt, macht sie doch ein Verlustgeschäft. Sie muß dann wieder fast voll einsteigen. Nur der Chef hat die Vorteile einer verantwortungsvollen Mitarbeiterin. Wie ich denke, ist die Zuverdienstgrenze geregelt. Bei Vollrente:450€, 2/3 Rente: 552,83€ Hälfte Rente:807,98€,... usw., so stehts im Bescheid Oder kann man das individuell berechnen lassen? Es geht uns um mehr Geld im Alter, nicht um Arbeitswut. ;)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2015 | 09:47

Die von Ihnen benannten Beträge sind die Mindesthinzuverdienstgrenzen. Für die Berechnung werden die letzten drei Jahre vor Rentenbeginn (Entgeltpunkte) herangezogen. Rein finanziell betrachtet wird somit eine Beschäftigung innerhalb der 450-Euro-Grenze am sinnvollsten sein.

8 Antworten

üpoiuam 07.11.2015 | 11:00
Wenn das so im Rentenbescheid drin steht, dann ist das bereits individuell. Zum 01.01.2016 werden die Werte sich (leicht nach oben) anpasssen. Hier können Sie sich eine neue Auskunft für die Zeit ab 01.01.2016 geben lassen.
W*lfgangam 07.11.2015 | 12:59
Hallo Slowfox, die im Rentenbescheid genannten Grenzwerte entsprechen gerade mal den Mindesthinzuverdienstgrenzen. Das Einkommen Ihrer Frau war in den letzten 3 Jahren sehr klein, daraus leiten sich die Werte ab – und sind die individuellen. Mehr als Minijob lohnt sich wirklich nicht, was soll unterm Strich Netto mehr übrig bleiben - der Zeitaufwand für die Arbeit steigt und der Arbeitgeber freut sich ...da muss er schon ein deutlich besseres Angebot vorlegen. Das alte Gehalt verdoppeln bei Wegfall der Rente, aber das hat er ja schon vorher nicht gemacht, um eine 'bewährte' Mitarbeiterin zu binden. Wenn er schlau und Ihre Frau wirklich gut ist, leert er seine 'schwarze Kasse' ;-) Gruß w.
Slowfoxam 07.11.2015 | 13:31
Japp, danke für die Antworten. So lag ich also richtig. "Die Wege des Chef´s sind unergündlich." :) Aber nicht mit uns. Gruß Wolfgang
Herz1952am 07.11.2015 | 19:01
Aber, W*lfgang, I am shocking! Macht übrigens ein er meiner "Mitschüler" in der Schweiz, für eine deutsche Firma. Allerdings als normaler Altersrentner. Tu Felix Helvetia (oder wie das heißt). Jetzt bin ich auch noch ein "Whistle blower" oder Rentenleaks. (doppel-smile)
Slowfoxam 09.11.2015 | 16:46
Danke für die Antworten. :D Chef hat sich jetzt auch schlau gemacht. Er lässt nicht locker. Es soll die Möglichkeit der flexiblen Rente geben. Das man auf 450€ arbeitet und im Bedarfsfall "aussteigt" um 50%/75%/100% zu arbeiten. 1-2 Monate später geht man wieder auf 4590. Bei den Bedarfsfällen zahlt der Chef auch noch in die Rente ein. Wie das funktionieren soll, weiß ich nicht. :) Wenn es sowas gibt, bedeutet es 1/3 Rente, und den Rest bei der Firma erarbeiten um den Verlust auszugleichen. Ist für mich dann nicht tragbar. Gibt es sowas ?
Slowfoxam 09.11.2015 | 16:56
W*lfgangam 09.11.2015 | 19:39
Hallo Slowfox, irgendwie ist schon was dran. Zunächst kann 2x im laufenden Jahr der Hinzuverdienst bis zum Doppelten/900 EUR überschritten werden und ist nicht rentenschädlich. Ein 3. Monat mit Überschreitung auch nur um 1 Cent drückt die Rente gleich auf 2/3 Betrag. Statt nur 1 Cent erhöht es das Gehalt dann eben mal 5000 EUR, Rente entfällt, vielleicht auch für 2-3 Monate und anschließend geht er wieder brav auf 450 EUR – da kann man doch gestalterische Fantasie entwickeln ;-) Im Übrigen lassen sich die 900 EUR zz. geschickt auf Nov/Dez 2015 und Jan/Feb 2016 verteilen. Sind zwar 4 Monate hintereinander, aber eben 2 getrennte Jahre. Die zusätzlich neu erworbenen Entgeltpunkte neben Teil/Nullrenten sind natürlich Peanuts. Und die Flexi-Rente als solche (war schon mit dem Rentenpaket zum 01.07.2014 geplant mit deutlich höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten) hängt immer im 'politischen Palaverraum' ohne konkretes Ergebnis. Gruß w.
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