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Zur Experten-Antwort springenDie von Ihnen benannten Beträge sind die Mindesthinzuverdienstgrenzen. Für die Berechnung werden die letzten drei Jahre vor Rentenbeginn (Entgeltpunkte) herangezogen. Rein finanziell betrachtet wird somit eine Beschäftigung innerhalb der 450-Euro-Grenze am sinnvollsten sein.
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