Hallo nordrad,
auch Gewinne aus einem Gewerbebetrieb oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit sind als Hinzuverdienst bei der Altersrente zu beachten.
Die ensprechenden Beträge werden dem Steuerbescheid entnommen - der Jahresbetrag wird dabei durch 12 geteilt und dieser Monatsbetrag darf für die Vollrente 400 Euro nicht übersteigen.
Solange Ihnen noch kein Steuerbescheid vorliegt (z.B. weil Sie die Tätigkeit gerade erst aufgenommen haben), müssen Sie den zu erwartenden Gewinn gewissenhaft schätzen, möglichst unter Vorlage einer Bescheinigung ihres Steuerberaters.