Hallo Monika,
es ist richtig, dass die Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsminderungsrente bei 400 Euro liegt und mit den 200 Euro nicht überschritten wird.
Sie sollten dies trotzdem dem zuständigen Rentenversicherungsträger (mit dem Vertrag oder einer Entgeltbescheinigung) mitteilen, denn formal sind Sie schon verpflichtet, jede Aufnahme einer Beschäftigung zu melden (siehe Mitteilungspflichten im Rentenbescheid).