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Experten-Antwort

Zuverdienst bei großer Witwenrente

von Andrea.10.01.2019 | 12:31
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich bekomme die große Witwenrente Brutto 1062,95 Euro, ich habe drei Kinder 13/16/18 Jahre alt, bin gelernte Krankenschwester und arbeite auf 60% im Krankenhaus daraus beziehe ich ein Gehalt Brutto von 1900,00 Euro. Um das Haus halten zu können, was ich und mein Mann vor seinem Tod gebaut haben, möchte ich gerne wissen ob es sich für mich rechnet einen Nebenjob mit 450 Euro anzunehmen. Es wäre super Toll wenn mir hier wer weiter helfen kann. Dankeschön Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Einkommenserhöhung würde sich bis zum 30.06. des nächsten Jahres erst einmal gar nicht auswirken.

Ihr derzeitiges Einkommen übersteigt den Freibetrag nicht. Ihre Witwenrente wird also derzeit nicht gekürzt. Mit dem Nebenverdienst würde der Freibetrag wahrscheinlich geringfügig überschritten. Da niemand weiß, wie hoch der Freibetrag ab 7/2019 sein wird, kann ich Ihnen keine genauen Zahlen nennen. Wenn ich die heutigen Freibeträge für die alten Bundesländer zugrunde legen, würde Ihre Witwenrente um max. 82 EUR gekürzt werden. Wenn Sie in Ihrer Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig bleiben, wäre die Witwenrente um 26 EUR gekürzt.

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3 Antworten

DRVam 10.01.2019 | 13:06
Wenn Sie einen versicherungspflichtigen Minijob mit 450 € ausüben, werden Ihnen zusätzlich 108 € von Ihrer Witwenrente abgezogen. Sollten Sie den Minijob versicherungsfrei ausüben, werden Ihnen von der Witwenrente zusätzlich 180 € abgezogen.
DRVam 10.01.2019 | 13:48
Wenn man unterstellt, dass das volljährige Kind eine Schule besucht oder eine Ausbildung absolviert.
W*lfgangam 10.01.2019 | 21:26
Hallo Andrea, es rechnet sich IMMER, durch eigenes Einkommen ein Mehr im Portemonnaie zu haben, auch wenn es dafür (nur anteilige) Kürzungen bei der Witwenrente gibt. Allerdings wägen vergleichbare Fragestellerinnen auch den Mehraufwand an (Arbeit)Zeit gegen das Mehreinkommen ab. Das müssen Sie dann für sich entscheiden. Beachten Sie auch zwingende die Hinweise oben, den Minijob versicherungspflichtig zu lassen. Gruß w.
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