Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Margot,
nach Vollendung des Lebensalters, das für den Bezug der Regelaltersrente maßgeblich ist, gibt es keine Einschränkungen mehr bezüglich des Hinzuverdienstes neben einer Altersrente.
Sollte gleichzeitig noch ein Hinterbliebenenrentenbezug vorliegen, so muss hierfür die Einkommensanrechnung gesondert geprüft werden.
In beiden Fällen ist es unerheblich, ob ein Rentenbezug im Inland oder im Ausland vorliegt.
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