Hallo Guido,
dem Beitrag von "-_-" wird zugestimmt.
Wenn Sie Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, wird die Rente nur noch anteilig gezahlt.
Inwieweit sich der Hinzuverdienst noch auf andere Leistungen auswirkt, müssen Sie bei dem Leistungsträger erfragen, der Ihnen die Leistung zahlt.