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Zuverdienst bei voller ( befristet bis 30.06.2018 ) Erwerbsminderungsrente

von Gevatter05.01.2018 | 17:16
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente ( befristet bin 30.06.18 - Gesundung ausgeschlossen ) in Höhe von 820,00 € - zuzüglich vom Amt für Soziales 135,00 € Aufstockung. Fragen: 1). ist es richtig, dass ich maximal 3 Stunden am Tag arbeiten darf? ( Mehr kann ich aufgrund meiner Erkrankung sowieso nicht ). 2). wenn ich von einem 450,- € - Job ausgehe: würde die Aufstockung wegfallen, ( muss man einen Antrag stellen? ), oder würden die 450,- € auf die Aufstockung angerechnet / verrechnet? 3). was würde mir von einem 450,- € - Job bleiben? Stimmt das: Hinzuverdienst von 6.300,00 Euro kalenderjährlich ohne Anrechnung auf die Rente? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgrdrückt :-) Danke für die Antworten. Gevatter

7 Antworten

Gevatteram 05.01.2018 | 17:40
Hallo, danke für die schnelle Antwort! Muss man selbst einen Antrag auf Verlängerung der EMR beim Arbeitsmedizinischen Dienst stellen? Wenn ich mich recht erinnere, bekomme ich eine "Einladung" zur erneuten Vorstellung "automatisch" vor Ablauf der EMR..., so wurde mir gesagt.
Fortitude oneam 05.01.2018 | 17:29
Hallo Gevatter, im Grunde genommen steht alles im Bescheid/Auskunft drin. Zu 1. Ja, max. 3 Stunden pro Tag Zu 2. Erkundigen Sie sich beim Grundsicherungsamt/Sozialamt Zu 3. Ja, stimmt. 6300 Euro im Jahr ohne Anrechnung. P.S. Ich hoffe, Sie haben/werden bald Ihren Verlängerungsantrag stellen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 05.01.2018 | 19:13
Bei strenger Auslegung liegt die Zeitgrenze bei UNTER drei Stunden täglich. Manche DRV-Sachbearbeiter nehmen das aber nicht so genau. Siehe dort: https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/sozi… Zitat: "Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung bleibt monatlich ein Freibetrag von in der Regel 30 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Der Freibetrag darf jedoch die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 nicht überschreiten (das sind im Jahr 2017 höchstens 204,50 Euro)." MfG
Schorscham 05.01.2018 | 19:16
Die Fortzahlung der EM-Rente muss bei der DRV beantragt werden. Gewöhnlich werden von dort aus ein paar Monate vor Ablauf der Rente die nötigen Antragsvordrucke zugeschickt. MfG
W*lfgangam 06.01.2018 | 17:22
Hallo Gevatter, > 1). ist es richtig, dass ich maximal 3 Stunden am Tag arbeiten darf? Nein, Sie 'dürfen' auch 24 Std. am Tag arbeiten. Wenn Sie das wider Ihrer gesundheitlich Möglichkeiten tun, ist das Ihre Sache, daran kann Sie keiner hindern. Richtig ist, dass Sie aus DRV-Sicht nur noch unter 3 Std. täglich eine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben 'können' - regelmäßig, an 5 Tagen in der Woche, wie es der med. Dienst (bisher) ermittelt hat. Eine andere Verteilung an weniger Arbeitstagen ist durchaus möglich (2x6), ohne dass das eine Bedeutung haben könnte. Nur ein konkrete Anfrage über eine beabsichtigte Beschäftigung UNTER Berücksichtigung Ihres persönlich eingeschätzten Leistungsvermögens kann zu einer zielführenden Antwort führen - alles andere ist ja /könnte /wenn /doch aber. Das mit der Grundsicherung – das klären Sie mit dem Sozialamt! Natürlich sind dort Einkommensarten, die Sie aus der 'Bedürftigkeit' herausfallen lassen, zuerst zu berücksichtigen. Etwaige Freibetragsgrenzen wird man Ihnen dort mitteilen. Gruß w.
-am 08.01.2018 | 09:26
Hallo Gevatter, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie nur, wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Arbeiten Sie mehr, wäre zu prüfen, ob Sie trotzdem noch weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Bei einem Hinzuverdienst bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr wird Ihre Rente nicht gekürzt. Erst bei einem Betrag darüber hinaus, würden zunächst 40% (ab einer bestimmten zweiten Grenze - dem sog. Hinzuverdienstdeckel auch 100 %)Ihres Hinzuverdienst von Ihrer Rente abgezogen. Wie sich ein Hinzuverdienst auf Ihre Aufstockung auswirkt, müssten Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
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