Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zuverdienst für EU-Rentner

von rolf16.02.2008 | 16:17
6069 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo,hier meine Frage! Bin59 und EU-Rentner,habe 860,00€ Rente,kann einen Job 3x4 St.die Woche arbeiten, muss ich mich Anmelden(LVA)u.wieviel kann ich dazu Verdienen? Besten Dank im Vorraus.Rolf

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo StK,

das kommt darauf an... Zum Beispiel darauf, ob Ihre Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage gezahlt wird. Aber vielleicht hilft Ihnen der (hier komprimierte) Gesetzestext zu § 102 Abs. 2 SGB VI ja schon weiter:

"Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden... Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. ..."

Aber auch wenn die Rente unbefristet gezahlt wird, heißt das nicht, dass der Rentenversicherungsträger die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr überprüfen darf. Auch bei unbefristeter EM-Rentenzahlung ist daher in bestimmten Zeitabständen (je nach den Gesamtumständen des Einzelfalls) mit einer Überprüfung zu rechnen.

14 Antworten

Schiko.am 16.02.2008 | 16:47
Bei einer vollen erwerbsmin- derungsrente können sie seit 1.1.08 mtl. 400 brutto dazuverdienen. Zweimal im jahr dürfen es sogar das doppelte monatlich sein. MfG.
Hansam 16.02.2008 | 21:53
Sie sind verpflichtet, Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufnahme einer Beschäftigung zu informieren. Die Hinzuverdienstgrenze für die Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt zur Zeit noch 355,00 €. Zwar haben Bundestag und Bundesrat der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 400,00 € rückwirkend ab 01.01.2008 bereits zugestimmt, jedoch ist das Gesetz noch nicht von unserem Bundespräsidenten unterschrieben worden und somit noch nicht in Kraft getreten. Neben der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze darf die Beschäftigung der Erwerbsunfähigkeit bzw. vollen Erwerbsminderung nicht entgegenstehen. Bei der Erwerbsunfähigkeitrente darf die Tätigkeit täglich nur unter halbschichtig, bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung täglich nur unter 3 Stunden ausgeübt werden. Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und jetzt eine Beschäftigung von 4 Stunden täglich aufnehmen, liegt unabhängig vom Verdienst volle Erwerbsminderung gar nicht mehr vor und die Rente ist zu entziehen.
Egbertam 17.02.2008 | 10:50
Die Rentenversicherung wertet jede Arbeitsaufnahme als Besserung ihres Gesundheitszustandes. In aller Regel zieht dies eine erneute Begutachtung nach sich. Überlegen Sie sich deshalb bitte vorher, welche Konsequenzen dies ggf nach sich zieht. Mit einer vollen EU-Rente ist wegen der gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen in den allermeisten Fällen keine Arbeitsaufnahme möglich.
rolfam 17.02.2008 | 15:36
An alle,Besten Dank für die Antworten,werde nicht Arbeiten gehen um meine EU-Rente zu Behalten.rolf
Rosannaam 17.02.2008 | 17:01
"Die Rentenversicherung wertet jede Arbeitsaufnahme als Besserung ihres Gesundheitszustandes." NEIN! Wie hier schon 1000 mal erklärt wurde, kann man dies nicht so verallgemeinern. Wenn ein EU-/volle EM-Rentenbezieher eine geringfügige Beschäftigung ausübt, wird außer dem Hinzuverdienst überhaupt nichts geprüft! Erst wenn der Verdienst höher ist und die tgl. Arbeitszeit mehr als 3 Std. beträgt, erfolgt eine Überprüfung, denn dann liegt unter Umständen keine volle EM mehr vor.
Antoniusam 17.02.2008 | 18:35
Wenn ich als BU-Rentner eine geringfügige Beschäftigung bis max. 400 €/mtl. ausüben möchte, wird doch aber bestimmt geprüft, ob sich die körperlichen Anforderungen mit meinem festgestellten Restleistungsvermögen vereinbaren lassen. Oder erfolgt in diesem Fall überhaupt keine Prüfung ? (Festgestellt wurde: Bisherige Tätigkeit gar nicht mehr, andere Tätigkeiten vollschichtig mit bestimmten Einschränkungen.) Vielen Dank für Ihre Antwort MfG
elisabetham 18.02.2008 | 08:38
ich bin über 65 und Rentnerin. ich habe nun die Möglichkeit meine rente aufzubessern. Gibt es eine zuverdienstgrenze? Wie hoch sind die Steuern beim zuverdienst? Wird vei der Versteuerung auch meine Rneten zugerechnet oder nur das Entgeld meiner Tätigkeit. Ich beziehe zusätzlich zu meiner Altersrente noch eine Betriebsrente, wird die auch zugerechnet? Viele Grüße Elisabeth
Egbertam 18.02.2008 | 09:13
Hallo Rosanna Folgende Frage: Ein EU-Rentner mit eindeutiger Diagnose,9 Jahre EU-Rente, schwerwiegende Erkrankung mit stetig fortschreitendem Krankheitsverlauf nimmt eine wirklich leichte Beschäftigung (Botengänge) im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten auf. Arbeitszeit etwa 1 Std. täglich. Nach etwa einem Vierteljahr erfolgt prompt die Einladung zum Gutachter. Vorher erfolgten wegen eideutiger Diagnosestellung die Überprüfungen jeweils als sogenannte Selbstauskunft. Wieso auf einmal zum Gutachter ??? Dies wäre nach ihrer Argumentation doch gar nicht nötig.
Rosannaam 18.02.2008 | 09:24
Hallo Antonius, nein, bei Bezug einer BU-Rente und Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (zur Zeit immer noch 355,- €) erfolgt garantiert keine Überprüfung des Gesundheitszustandes. Denn wie Sie selbst schreiben, besteht ja ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn auch mit Einschränkungen. Eine BU-Rente gilt ja als Lohnersatzleistung und die Hinzuverdienstgrenze ist nicht umsonst viel höher als die bei einer EU- oder vollen EM-Rente. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie in einem ANDEREN Beruf arbeiten. Beispiel: Sie sind als Maurer berufsunfähig, haben aber einen Job z.B. als Kurierfahrer mit 600,- €, ist dies nicht rentenschädlich und es wird auch nix geprüft (außer wie gesagt die Hinzuverdienstgrenze). NUR: Melden muss man die Aufnahme einer Beschäftigung immer (s. Mitteilungspflichten im Rentenbescheid)! Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. MfG Rosanna.
Rosannaam 18.02.2008 | 10:09
Hallo Egbert, jede Antwort auf diese Frage wäre reine Spekulation... Sicherlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme! Aber dass die Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung in dem von Ihnen beschriebenen Rahmen für die Nachuntersuchung ursächlich ist, ist für mich sehr unwahrscheinlich. Beim Bezug einer EU-Rente über diesen Zeitraum (9 Jahre) KANN natürlich eine Selbstauskunft erforderlich sein. Evtl. ist Ihre Akte sogar jeweils nach Eingang der Selbstauskunft schon der Ärztlichen Dienststelle vorgelegt worden, Sie wissen aber davon gar nichts. Denn wenn der ärztl. Gutachter es bisher nicht für nötig hielt, Sie zu untersuchen, kann er es vielleicht für einen späteren (den jetzigen) Zeitpunkt für erforderlich gehalten haben. Die EU-Renten vor 2001 wurden ja öfters als die jetzigen vollen EM-Renten auf Dauer gezahlt mit der Option, die Bezugsberechtigung in gewissen Abständen zu überprüfen. Damals war es auch schon möglich, AUF KOSTEN DER RESTGESUNDHEIT zu arbeiten. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand in den letzten 9 Jahren nicht gebessert oder sogar verschlechtert hat, haben Sie m.E. nichts zu befürchten. Aber ich bleibe dabei: Allein wegen der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung erfolgt in der Regel keine Überprüfung (außer des Hinzuverdienstes). Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. MfG Rosanna
Antoniusam 18.02.2008 | 10:45
O.K., dass in diesem Fall eine Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgt, habe ich auch nicht erwartet. Eine Arbeitsplatzbeschreibung, aus der genau hervorgeht, in welchem Umfang sitzend, stehend und gehend gearbeitet werden muss und ob Treppen, Leitern und Gerüste benutzt werden etc., wird aber offensichtlich in jedem Fall vom RV-Träger verlangt. Darum ging es mir hauptsächlich. Vielen Dank für Ihre Auskunft ! MfG
Rosannaam 18.02.2008 | 11:20
Hallo Antonius, also dass - zumindest bei einer geringfügigen -Beschäftigung eine Arbeitsplatzbeschreibung angefordert und geprüft wird, habe ich in meiner langj. Laufbahn bei der DRV noch nie erlebt! Selbst wenn die Einschränkungen, die Sie genannt haben, bei der geringfügigen Beschäftigung nicht beachtet würden, würde dies ausschließlich zu Lasten des Rentenbeziehers (bzw. auf dessen Kosten der Restgesundheit) gehen. Aber nicht in der Weise, dass ihm die BU-Rente dann nicht mehr zusteht, denn AUF DEM ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT kann (und darf) er ja noch VOLLSCHICHTIG arbeiten! Wirklich kritisch für den weiteren Bezug einer BU-Rente ist nur die Ausübung einer Beschäftigung im BISHERIGEN BERUF ODER EINEM VERWEISUNGSBERUF. MfG Rosanna.
Antoniusam 18.02.2008 | 13:40
Jetzt bin ich schlauer, vielen Dank ! MfG
StKam 21.02.2008 | 11:59
Ich bin seit 2003 in einer vollen EM-Rente und jetzt 48 Jahre alt. Alle zwei Jahre wurde erneut geprüft ob die Rente weitergezahlt wird, bisher immer positiv. 2008 wurde bereits zum dritten mal geprüft und die Antwort steht noch aus. Nun meine Frage: Wie oft in Zukunft wird noch geprüft, ob ich weiter Rentner bleibe oder hört das irgendwann mal auf ?? Danke für die Antwort !!!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026