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Experten-Antwort

Zuverdienst möglich?

von Juri Stern03.05.2017 | 19:01
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5 Antworten

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Hallo, ich beziehe befristete Rente ( bis Mitte nächsten Jahres befristet ) wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von etwa 800,00€, dazu Leistungen nach SGB XII in Höhe von etwa 150,00€. Das reicht nicht zum Leben oder zum Sterben... Meine Erkrankung würde es "erlauben", so 1, 2 Stunden täglich zu "arbeiten" ( PC- Tätigkeiten, allg. Bürotätigkeiten, Ablage etc... ). jetzt habe ich das hier gelesen: Bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung darf ab Juli 2017 ein Hinzuverdienst von 6.300,00 Euro kalenderjährlich erzielt werden. Die rentenunschädliche monatliche Hinzuverdienstgrenze wurde damit durch eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze ersetzt. Wenn das so stimmt, könnte ich mir ja etwas dazuverdienen, auch um die Tage etwas auszufüllen. SGB XII würde dann ja sicher entfallen, aber meine Erwerbsminderungsrente bleibt bestehen, wie sie ist? habe ich alles richtig verstanden? Jetzt schon danke für die Hilfe. Juri

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Juri,

die Hinzuverdienstgrenze ab 01.07.2017 beträgt 6300 EUR im Jahr. Wenn Sie dieses Jahreseinkommen auf zwölf Monate verteilen, haben Sie dann die Möglichkeit 525 EUR im Monat dazuzuverdienen. Die Minijobgrenze liegt unterhalb dieses Betrages, so dass der Nebenjob unschädlich für die weitere Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente sein wird. Ob der Anspruch auf Leistungen nach SGB XII weiterhin besteht oder wegfällt entscheidet der Träger der Sozialhilfe.

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4 Antworten

W*lfgangam 03.05.2017 | 20:49
Hallo Juri Stern, das ist nicht wirklich neu, das steht auch schon in Ihrem Rentenbescheid in der Anlage "Hinzuverdienst" drin. Neu ist nur, das keine mtl. Hinzuverdienstgrenzen mehr einzuhalten sind, sondern ab 01.07.2017 eine Jahreshinzuverdienstgrenze gilt. Neu ist auch nicht, dass jegliche Aufnahme einer Tätigkeit der DRV mitzuteilen ist, auch wenn Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten - steht auch im Bescheid. Gruß w.
KSCam 03.05.2017 | 20:51
Viel ändert sich da so oder so nicht. Schon bisher darf der Erwerbsgeminderte monatlich 450€ zuverdienen, das macht im Jahr 5400€. Ob 5400 oder 6300 ist letztendlich nicht so ein enormer Unterschied.
Juri Sternam 04.05.2017 | 14:29
Danke! Dann werde ich mich mal nach einem Mini- Job umsehen.
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