Hallo, Juri,
die Hinzuverdienstgrenze ab 01.07.2017 beträgt 6300 EUR im Jahr. Wenn Sie dieses Jahreseinkommen auf zwölf Monate verteilen, haben Sie dann die Möglichkeit 525 EUR im Monat dazuzuverdienen. Die Minijobgrenze liegt unterhalb dieses Betrages, so dass der Nebenjob unschädlich für die weitere Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente sein wird. Ob der Anspruch auf Leistungen nach SGB XII weiterhin besteht oder wegfällt entscheidet der Träger der Sozialhilfe.