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Zuverdienst neben Rente vor dem 65. Lebensjahr

von Moni27.06.2007 | 10:27
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine vorgezogene Altersrente von 386,80 €, darf also ab Juli 07 bis zur Zuverdienstgrenze meiner Witwenrente 306,76 dazu verdienen. Wie sieht es in meinem Fall mit den 2 Monaten aus, die man bis zum doppelten Verdienst zusätzlich verdienen kann? Wird das Weihnachtsgeld auf die 12 Monate umgelegt oder zählt es für beide Rente im Monat der Zahlung. Es wäre schön, wenn mir da mal ein Experte genaueres dazu sagen könnte. Vielen Dank Moni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Freigrenze des Hinzuverdienst ist bei Witwenrente seit dem 01.07.2007: 693,53 EUR (ohne waisenberechtigtes Kind).

Ein bis zum Doppelten der Freigrenze erwirtschafteter Hinzuverdienst gibt es bei Hinterbliebenenrente nicht. Jeder Cent über der Freigrenze wird mit 40% bei der Hinterbliebenenrente gekürzt.

1 Antworten

bekissam 27.06.2007 | 23:59
Zu den Ausführungen des Experten sollte man ergänzend darauf hinweisen, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten jedoch nicht monatlich, sondern jährlich bzw. auf den ggf. kürzeren Zeitraum, in dem das Einkommen erzielt worden ist, bezogen wird. Wenn Sie also 2 mal jährlich ein etwas höheres Entgelt, z. B. durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, erzielen, müssen Sie in den übrigen Monaten dafür etwas weniger verdienen, damit Sie durchschnittlich unter der Einkommensgrenze bleiben. Das Vergleichseinkommen, das ggf. zu berücksichtigen ist, wenn sich das laufende Einkommen wesentlich verringert hat, ändert die Anrechnung ggf. ebenfalls. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… gibt weitere Hinweise, auch wenn der angegebene Freibetrag ab 01.07.2007 überholt ist. Die Folgen einer Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten sind weit weniger dramatisch, als bei Versichertenrenten, da nur der über der Freibetragsgrenze liegende Teil zu 40% anzurechnen ist.
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