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Experten-Antwort

Zuverdienst Teilehabe am Arbeitsleben

von jim09.01.2019 | 14:45
147 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wollte mal fragen, ob man zum Uebergangsgeld auf 450 euro Basis arbeiten kann ohne das etwas abgezogen wird? ich werde eine Qualifizierung mit Unterkunft ab April machen. Aber leider wird das Geld nicht reichen. Schonmal danke für die Infos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jim,

soweit die Einkünfte aus der Nebentätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro/Monat) nicht übersteigen, ist grundsätzlich auch mit keiner Einkommensanrechnung auf das Übergangsgeld zu rechnen.

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5 Antworten

DRVam 09.01.2019 | 16:13
Geld ist das eine, die zusätzliche Arbeitszeit das andere. Sie sollten auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Rententräger klären, ob die geringfügige Beschäftigung mit der geplanten Maßnahme vereinbar ist.
jimam 10.01.2019 | 15:36
hallo, ja das passt schon da ich am we ein paar stunden arbeiten würde und die Maßnahme nur Mo.-freitags ist
jimam 10.01.2019 | 19:57
hallo, ja das passt schon da ich am we ein paar stunden arbeiten würde und die Maßnahme nur Mo.-freitags ist
Wenn Sie das sagen!?
warum sollte das nicht vereinbar sein? ich kann doch am Wochenende machen was ich will.. kann mich doch niemand zu etwas zwingen. dasselbe ist das ein Arbeitgeber auch kein Minijob verbieten kann, egal ob sowas im vertrag steht oder nicht. Dadurch wird ja keine Leistung eingeschränkt. Aber da ich ja nur wissen wollte, ob das angerechnet wird und das nun ja nicht.
jimam 10.01.2019 | 20:00
Zitat von jim anzeigen
Wenn Sie das sagen!?
warum sollte das nicht vereinbar sein? ich kann doch am Wochenende machen was ich will.. kann mich doch niemand zu etwas zwingen. dasselbe ist das ein Arbeitgeber auch kein Minijob verbieten kann, egal ob sowas im vertrag steht oder nicht. Dadurch wird ja keine Leistung eingeschränkt. Aber da ich ja nur wissen wollte, ob das angerechnet wird und das nun ja nicht.
Noch was vergessen: Es schadet mehr der Maßnahme, wenn ich gelangweilt rumhänge und ganze Zeit im Kopf habe wie ich Schulden bezahle und über die runden kommen muss. Da ist Abbruch Gefahr viel grösser
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