Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDer Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 741,05 Euro und in den neuen Bundesländern bei 657,89 Euro.
Für jedes Kind, das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, steigt der Freibetrag um derzeit 157,19 Euro.
Es ist aber nicht nötig, dass Ihr Kind eine
Waisenrente erhält.
Für die Einkommensanrechnung wird Ihr
Bruttoverdienst pauschal um 40% gekürzt, um ein fiktives Nettoeinkommen zu erhalten.
Ist dieses fiktive Nettoeinkommen niedriger als der Freibetrag, erfolgt keine Einkommensanrechnung. Anderenfalls werden vom übersteigenden Betrag (Fiktives Netto abzüglich Freibetrag) 40% bei der Witwenrente angerechnet.
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