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Experten-Antwort

Zuverdienst Witwenrente/Nachzahlung Gehalt

von Angi02.05.2023 | 13:44
623 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde Ende dieses Jahres aufgrund einer Höhergruppierung im öffentlichen Dienst eine einmalige Nachzahlung von mehreren Jahren erwarten. Da ich dann vermutlich weit über der Hinzuverdienstgrenze liegen werde, würde ich gerne wissen, ob mir dann für das kommende Jahr ab 01.07. die Rente gestrichen bzw. gekürzt wird oder nur für diesen einen Monat der Nachzahlung? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angi,

wenn Sie in diesem Jahr eine Einmalzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, dann wirkt sich das auf Ihre laufende Witwenrentenzahlung zunächst noch nicht aus. Erst zum 1. Juli 2024, wenn die Einkommensanrechnung überprüft wird, könnte sich die Höhe Ihrer Witwenrente verändern.

Ab 1. Juli 2024 wird das monatliche Arbeitsentgelt aus dem Jahr 2023, einschließlich einem Zwölftel der Einmalzahlung bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Da dieses anzurechnende Arbeitsentgelt wegen der (anteiligen) Einmalzahlung höher ausfallen dürfte, als das bis dahin berücksichtigte Arbeitsentgelt, wird sich vermutlich Ihre Witwenrente im Zahlbetrag verringern.

Dem könnten Sie entgegenwirken, in dem Sie nachweisen, dass Ihr ab 1.Juli 2024 laufendes Arbeitsentgelt mindestens 10 Prozent geringer ist, als das angerechnete Arbeitsentgelt. Dann würde nämlich das ab 1. Juli 2024 laufende (niedrigere) Arbeitsentgelt bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt und die Minderung der Witwenrente geringer ausfallen. Sie müssten dafür bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Überprüfung der Einkommensanrechnung stellen.

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2 Antworten

Angiam 02.05.2023 | 16:46
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort auf meine Frage. Hilft mir sehr weiter.
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