Hallo Angi,
wenn Sie in diesem Jahr eine Einmalzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, dann wirkt sich das auf Ihre laufende Witwenrentenzahlung zunächst noch nicht aus. Erst zum 1. Juli 2024, wenn die Einkommensanrechnung überprüft wird, könnte sich die Höhe Ihrer Witwenrente verändern.
Ab 1. Juli 2024 wird das monatliche Arbeitsentgelt aus dem Jahr 2023, einschließlich einem Zwölftel der Einmalzahlung bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Da dieses anzurechnende Arbeitsentgelt wegen der (anteiligen) Einmalzahlung höher ausfallen dürfte, als das bis dahin berücksichtigte Arbeitsentgelt, wird sich vermutlich Ihre Witwenrente im Zahlbetrag verringern.
Dem könnten Sie entgegenwirken, in dem Sie nachweisen, dass Ihr ab 1.Juli 2024 laufendes Arbeitsentgelt mindestens 10 Prozent geringer ist, als das angerechnete Arbeitsentgelt. Dann würde nämlich das ab 1. Juli 2024 laufende (niedrigere) Arbeitsentgelt bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt und die Minderung der Witwenrente geringer ausfallen. Sie müssten dafür bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Überprüfung der Einkommensanrechnung stellen.