Hallo Vale,
dem Beitrag von "bekiss" kann ich mich anschließen. Ergänzend möchte ich jedoch noch darauf hinweisen, dass auch bei einer selbständigen Tätigkeit (neben der 1/12-Regelung) ein monatlicher Nachweis erfolgen kann, wenn der Selbständige den entsprechenden monatlichen Nachweis führt. In diesem Falle gilt dann das Gleiche Prozedere (zweimaliges zulässiges Überschreiten) wie bei Arbeitnehmern.