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Zuverdienstgrenze Berater

von Vale16.09.2007 | 11:32
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2 Antworten

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Hallo, ist die 350,- Euro Grenze fest oder kann sie auch auf das Jahr gerechnet werden? Ich bin 63 und aufgrund einer Schwerbehinderung dieses Jahr in Rente gegangen. Bisher war ich selbstständig (die letzten 3 Jahre) und möchte nun noch auf Honorarbasis weiterarbeiten. Da die Höhe des Honorars jeden Monat schwankt, komme ich in manchen Monaten sicher über 350,00 Euro, im Jahr insgesamt aber nicht über 4.200 Euro. In welcher Form und wie oft erfolgt die Verdienstmeldung? Danke, Valentine

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Vale,

dem Beitrag von "bekiss" kann ich mich anschließen. Ergänzend möchte ich jedoch noch darauf hinweisen, dass auch bei einer selbständigen Tätigkeit (neben der 1/12-Regelung) ein monatlicher Nachweis erfolgen kann, wenn der Selbständige den entsprechenden monatlichen Nachweis führt. In diesem Falle gilt dann das Gleiche Prozedere (zweimaliges zulässiges Überschreiten) wie bei Arbeitnehmern.

1 Antworten

bekissam 16.09.2007 | 22:39
Die Verdienstgrenze von 350 EUR dürfen Sie als Arbeitnehmer 2 mal im Jahr überschreiten (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mehrarbeit, etc.) und dann bis zum Doppelten (700 EUR) verdienen. Handelt es sich um eine selbständige Erwerbstätigkeit, sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Einkommensteuerbescheid zu 1/12 zu berücksichtigen. Eine Überschreitung des Betrages von 4200 EUR jährlich ist dann bereits rentenschädlich.
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