Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zuverdienstgrenze und Spesen

von föma02.12.2015 | 22:45
1876 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, beziehe Rente, unterliege noch der Zuverdienstgrenze von 450€ /Monat. Fallen unter diesen Betrag auch Spesen, wie Fahrt- und ggf Übernachtungskosten, die in diesem Zusammenhang entstehen könnten? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "föma",

zu Ihrer Anfrage hat "Feli" bereits die passende Antwort gegeben. Auf diese möchte ich verweisen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Gern geschehen Föma und auch ein Dankeschön an die vielen Userinnen und User die mit wirklich hochwertigen und qualifizierten Beiträgen und Antworten in diesem Forum unterstützen. Bitte macht so weiter.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

William 02.12.2015 | 23:19
Hallo föma, in der heutigen Zeit muss man schon WIRKLICH richtig krank sein um eine teilweise EMR oder volle EMR zu bekommen,in Ihrem Fall hätte ich garnicht die Traute gehabt hier eine solche Frage zu stellen,denn sollten Sie wirklich soweit fit sein ,das Sie für einen Mini Job Spesen, Fahrt u. Übernachtungskosten erstattet bekommen,weil Sie so fit sind ,das Sie diese Arbeiten noch machen können,dann verstehe ich nicht wofür Sie Ihre Rente bekommen. Spesen bekommt ,wer mehr als 8 Std. Außer Haus ist ( Entfernungspauschale). Volle EMR bekommt man wenn man nicht mehr als 3 Std.arbeiten kann. Teilweise EMR bekommt man wenn man 3 bis unter 6 Std. Arbeiten kann. Sie aber bekommen EMR oder Teilweise EMR,sind aber soweit fit das Sie ggf.Übernachtungskosten erstattet bekommen. Unbegreiflich dafür habe ich kein Verständnis. Kann sein das In dieser Antwort jetzt Rechtschreibfehler für diese Entschuldige ich mich.
Feliam 03.12.2015 | 06:56
Vielleicht bezieht ja Föma auch eine vorgezogene Altersrente?! Beträge, die als Ersatz für angefallene Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung gezahlt werden und nicht Bestandteil des Gehalts sind, zählen nicht zum Hinzuverdienst.
Hermannam 03.12.2015 | 09:25
Zitat von Willi anzeigenausblenden
Mir ist es unverständlich wie jemand draufhauen kann ohne die genauen Umstände zu kennen. Zum einen schreibt Förma, das seine Hinzuverdienstgrenze bei 450€ liegt.. somit muß man nicht spekulieren welche Rente er/sie bekommt. Es ist eindeutig VOLLE EMR. Zum zweiten kann er/sie z.B. im Aussendienst tätig sein und tgl. 3h Produkte seiner Firma in einem anderen Gebiet anbieten was eine Übernachtung notwenig macht. Ich sehe hier keinen Grund sich künstlich aufzuregen wegen der Arbeitszeit.
hinten wie von vorneam 03.12.2015 | 10:09
Zitat von Hermann anzeigenausblenden
Auch für eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von mtl. 450 Euro (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI). Insofern sind nicht nur die Ausführungen von Feli völlig korrekt, sondern auch - mit Verlaub - meines Erachtens Ihr Kommentar bestenfalls auf gleichem Niveau wie der von Ihnen kritisierte Beitrag von Willi.
Herz1952am 03.12.2015 | 13:16
Hallo Willi, mit den Spesen verhält es sich etwas anders. Diese werden nicht für Arbeitsleistung gezahlt, sondern für Mehraufwendung, die steuerfrei gezahlt werden können.
Fömaam 03.12.2015 | 13:31
Vielen Dank für die Sachinformationen!! Föma
Fömaam 03.12.2015 | 13:31
Vielen Dank für die Sachinformationen!! Föma
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026