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Experten-Antwort

Zuversdienst

von JGr05.08.2016 | 12:28
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, hat jemand nähere Informationen über folgenden Sachstand: • Bin am 06.05.1954 geboren und habe die Möglichkeit, zum 01.06.2017 in Rente zu gehen, allerdings mit 9,6% Abschlag. Rente ohne Abschlag steht mir zum 01.02.1020 zu. Auf Grund der zu erwarten Rentenhöhe werde ich wahrscheinlich gezwungen sein, auch über das 63. bzw. 65. Lebensjahr hinaus, etwas hinzu zu verdienen. Meine Frage hier an das Forum, wie hoch darf der Jahresbruttoverdienst sein, ohne Lohnsteuer oder zusätzliche Sozialabgaben abführen zu müssen. Eine weitere Frage, unterscheidet sich der Jahreszuverdienst darin, ob ich mit 63 oder mit 65 den Rentenantrag stelle? Würde mich sehr über eine sachkundige Antwort von euch freuen und bedanke mich recht herzlich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JGr,

rentenrechtlich dürfen Sie bei dem geschilderten vorzeitigen Rentenbezug nur 450,- EUR monatlich ( im Mini-Job) hinzuverdienen, ohne Kürzung Ihrer Rente. Diese Regelung gilt bis zu Ihrem Regeleintrittsalter von 65 Jahren und 8 Monaten.

Zu den steuerrechtlichen Aspekten wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Finanzamt und lassen sich dort beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

SuchenUndFragenam 05.08.2016 | 13:04
Von Beginn der Rente an bis zum Regel-Rentenalter (65 Jahre + 8 Monate?) dürfen Sie 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wird. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Teilrente. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens wird die Rente eventuell um 1/2 oder 2/3 gekürzt. Gleichzeitig werden die so "gesparten" Entgeltpunkte für Sie aufgehoben und mit weniger bis gar keinen Abzügen bedacht, wenn Sie sie dann in Anspruch nehmen. - Die Hinzuverdienstgrenzen für die jeweilige Teilrente sind individuell. Sie sollten eine Beratungsstelle aufsuchen und sich das für Sie persönlich durchrechnen lassen, wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen. - Sobald die sogenannte "Flexi-Rente" vom Bundestag beschlossen würde, wären die Grenzen erheblich flexibler - und entsprechend auch der Anteil der Rente. Nach Erreichen der Altersgrenze für die "normale" Altersrente dürfen Sie beliebig viel hinzuverdienen.
JGram 05.08.2016 | 13:24
Vielen dank, für die sehr schnelle und informative Informatioin
JGram 05.08.2016 | 13:24
Vielen dank, für die sehr schnelle und informative Informatioin
Nahlaam 05.08.2016 | 13:06
In Ergänzung zur Expertenantwort. Sie können selbstverständlich auch mehr als 450 € monatlich dazuverdienen, egal, ob Sie die Rente vorzeitig mit Abschlägen oder zum regulären Rentenbeginn ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Allerdings wird bei Überschreiten dieser 450 € die Altersrente in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst möglicherweise nur noch vermindert, also als Teilrente bezahlt - oder kann unter Umständen sogar ganz entfallen. Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, also nach dem 01.02.2020 können Sie grundsätzlich uneingeschränkt hinzuverdienen. Wenn Sie eine Vollrente beziehen, dürfen Sie in zwei Monaten bis zu 900 Euro hinzuverdienen, ohne eine Kürzung Ihrer Rente zu riskieren. Wenn Sie eine Vollrente beziehen und mehr verdienen als Sie dürften (die Hinzuverdienstgrenzen finden Sie normalerweise in Ihrem Rentenbescheid), wird Ihre Rente gekürzt. Sie könnte dann möglicherweise sogar ganz entfallen, das wird aber individuell geprüft. Sie erhalten je nach Hinzuverdient dann möglicherweise eine Teilrente, zum Beispiel von 2/3, von 1/2 oder von 1/3. Bei diesen Teilrenten gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen. Je mehr Sie hinzuverdienen, desto niedriger ist der Anteil der Rente.
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