Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo markus,
ich fürchte, hier können Sie keine Erstattung von Beiträgen erwarten. Für Erwerbsminderungsrentner gibt es keine besonderen Regelungen zur Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. Das heißt, dass diese im Falle einer abhängigen Beschäftigung genauso Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Verloren sind diese Beiträge im Übrigen auch nicht - vielmehr werden diese in einer sich anschließenden Nachfolgerente berücksichtigt.
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