Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
Die Höhe der Zuzahlung, kann sich aufgrund eines Kindes mit Kindergeldanspruch reduzieren. Die genaue Höhe der Zuzahlung hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Die genauen Höhen können Sie der Tabelle von der folgenden Webseite entnehmen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/zuzahlung.html
Zur 2. Frage: Für den Zeitraum in dem Übergangsgeld gezahlt wurde, muss keine Zuzahlung geleistet werden.
Der Zuzahlungszeitraum ist zudem auf max. 42 Tage pro Kalenderjahr gedeckelt.
Für die Reduzierung der Zuzahlung muss folgender Antrag gestellt werden: G0160
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