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Zuzahlung bei Teilrente möglich ?

von Kollektor04.05.2009 | 20:27
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mit 63 erhalte ich eine Rente wegen Schwerbehinderung ohne Abschlag. Wenn ich 2 Jahre früher eine 1/2-Teilrente beantrage, bekomme ich einen Abschlag von 7,2 % lebenslang. Gilt der nur für die Teilrente ? Konkret: 1500 € Vollrente ohne Abschlag mit den bisherigen Rentenpunkten, Abschlag bei Teilrente sind somit 54 €. Kann ich die durch Zuzahlung von ca 13500 € ausgleichen ? Bei Vollrente wären ca 27000 € zu zahlen. Stimmt es, dass 68 % dieser Summe steuerfrei sind wenn sie 2009 bezahlt werden ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Irgendwie ist Ihre Berechnung falsch. Gesetz den Fall mit 61 wäre die Rente 1500,- EUR, sie wird gekürzt um 7,2%, also um 108,- EUR verbleiben 1392,- EUR, davon für die halbe Rente 696,- EUR. Die Kürzung beträgt also 108,- und nicht nur 54,- EUR. Lassen Sie sich in einer Beratungsstelle beraten!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zum Zweiten: Auch bei einer Teilrente erhalten Sie zuerst die volle Kürzung und danach wird die Teilung vorgenommen. Und diese Kürzung bleibt auch bei der Berechnung mit 63 auf den Entgeltpunkten, die Grundlage zur Berechnung der Teilrente waren, bestehen, lediglich die ab der Teilrente erwirtschafteten Entgeltpunkte (durch den Hinzuverdienst) werden ab 63 ungekürzt hinzugerechnet.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ich muss die ersten Aussagen des Experten revidieren und dem Beitrag von "Heinz" voll recht geben.

8 Antworten

Chrisam 04.05.2009 | 20:59
Der "Abschlag" gilt nur für die Teilrente. Die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente lohnt sich in der Regel nicht. Lassen Sie sich dazu lieber einmal in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten.
Schadeam 04.05.2009 | 21:10
Zunächst würde ich keine 135oo € ausgeben um meine Rente um 54 € zu erhöhen, diese Rechnung rentiert m.E. nicht....ich würde das Geld sicher verzinst anlegen und würde monatlich 54 € von diesem Sparvermögen entnehmen und wäre mir relativ sicher, dass ich den Werteverzehr kaum erleben würde... Ob und wieviel Steuern Sie durch diese Einmalzahlung sparen können, bzw. wie sich Kapitalertragssteuer, etc auswirken, erfragen Sie bitte bei Finanzamt oder Steuerberater - die Mitarbeiter der RV machen keine Steueroptimierungsberatungen.
Kollektoram 04.05.2009 | 21:38
Danke für die schnellen Antworten ! Bei 13.500 € Zuzahlung zahle ich 2009 netto 10.406 € für 648 € jährlich brutto, die mit einem Anteil von 58 % besteuert werden, hälftigem KK-Beitrag, dynamisch an die Lohnentwicklung gekoppelt und witwennützlich. Günstiger als Rürup, und mit sicheren verzinslichen Anlagen kaum machbar. Rechne ich falsch ?
Kollektoram 05.05.2009 | 10:36
Danke für die Rückmeldung ! Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Die 108 € Kürzung sind doch für die gesamte Rente. Bei einer halben Rente sind es dann 54 € Kürzung. Meine Frage war, ob ich diese 54 € durch Zuzahlung ausgleichen kann, ein Ausgleich für die 108 € wäre unangemessen da ich die andere Hälfte ohne Abschlag mit 63 € erhalte. Stimmt das so ? Ich möchte eine 1/2-Rente und in Teilzeit arbeiten bis wenigstens 63, möglicherweise auch bis 65.
Kollektoram 05.05.2009 | 21:07
Hier steht es anders, was gilt nun ? http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Pr… Auszug: Auch für eine als Teilrente vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente sind Rentenabschläge in Kauf zu nehmen. Die Abschläge beziehen sich aber nur auf jenen Teil der Rente, der tatsächlich vorzeitig in Anspruch genommen wurde: Wird also z. B. eine halbe Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen und die volle Rente ab 65 Jahren, so wird für die halbe Rente ein lebenslanger Rentenabschlag in Höhe von 7,2 % fällig. Die zweite Hälfte der Rente, die erst ab 65 bezogen wird, ist dagegen abschlagsfrei, so dass nach Erreichen des 65. Lebensjahres bezogen auf die gesamte Rentenzahlung nur ein Abschlag von höchstens 3,6 % anfällt: 7,2 % auf die erste Hälfte der Rente, 0 % auf die zweite Hälfte der Rente. Wird während des Teilrentenbezuges eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, werden dadurch weitere Rentenanwartschaften erworben.
Heinzam 06.05.2009 | 18:26
Der Experte irrt: Die Rentenminderung wirkt sich nur auf den Teil der Rente aus, den Sie vorzeitig beziehen. Würde Ihre Vollrente (ohne Minderung) 1500 EUR betragen und beziehen Sie mit 61 Jahren eine halbe Rente vorzeitig (7,2% Abschlag), so beträgt die Halbe Rente nicht 750 EUR sondern nur 696 EUR (54 EUR Minderung). Beziehen Sie dann später mit 63 Jahren die volle Rente, so beträgt diese 696 EUR + 750 EUR + abschlagsfreien Zuschlag für die Beitragszeiten während des Teilrentenbezugs. Zur Berechnung des Beitragsaufwandes zum Ausgleich der Rentenminderung bei einer Teilrente wenden Sie sich bitte an eine A+B-Stelle.
Kollektoram 06.05.2009 | 21:18
@Danke für Ihre Unterstützung ! Diesen Sachverhalt fand ich auf mehreren Internetseiten. Altersteilzeit bietet mein AG leider nicht an, unser Betrieb ist nicht tarifgebunden. Eine Rente noch 2009 bietet steuerliche Vorteile, da die Rentenbesteuerung von 58 % auch für die spätere Vollrente gilt. Ich habe Einkünfte aus Kapitalanlagen und Pacht, die die Rente übersteigen. Apropos Zuzahlung: Mir liegen Vergleichsangebote von Rürup und privater Sofortrente vor, beide sind ungünstiger und schützen nicht vor evtl. hoher Inflation und Währungsreform. Das Alternativmodell Arbeitslosengeld wäre übrigens deutlich "günstiger" als die Teilrente, aber da habe ich moralische Skrupel, die habe ich bei einer Steueroptimierung nicht ;-))))
Kollektoram 10.05.2009 | 11:28
Jetzt bin ich erstmal einen Schritt weiter, eine Ausgleichszahlung zur Vermeidung der Abschläge hätte sonst für mich keinen Sinn gehabt.
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