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Zuzahlung- Klinik

von Anna J.03.08.2022 | 21:05
47 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Einen guten Abend, vielleicht hat jemand eine Antwort auf diese Frage, nicht direkt Thema Rente. Bin 40 J. alt, ledig, konnte nie länger als 30 Std. die Woche wegen Krankheit arbeiten. Hatte so ca. 1100 Euro netto, jetzt bekomme ich Krankengeld das ja noch weniger ist. Habe die Zusage gehe schon in ein paar Tagen 5 Wochen in eine Klinik, Hochgradklinik-Allgäu. Bei Ankunft wird 280 Euro Zuzahlung fällig. Muss jeder diese 280 Euro bezahlen?, auch bei meinem geringen Einkommen? Meine Miete liegt schon bei 500 Euro. Vielleicht kennt sich jemand mit diesem Thema aus. Danke im voraus

2 Antworten

-am 04.08.2022 | 06:58
Hallo Anna, sofern die Leistung zur medizinischen Rehabilitation über den Rentenversicherungsträger läuft, besteht gem. § 32 SGB VI die Pflicht zur Zuzahlung. Eine Zuzahlung wird hierbei nie im Voraus oder bereits bei Antritt der Reha gefordert, sondern in der Regel erst nach Abschluss oder bei Langzeitleistungen erst nach mehreren Wochen Reha-Dauer. Eine Befreiung von der Zuzahlung von Amtswegen erfolgt in folgenden Fällen: - tatsächlicher ÜG-Bezug - Bezug von ALG II oder bei anderen nach Aktenlage erkennbaren Gründen, welche für einen Wegfall er Zuzahlungspflicht sprechen - für Versicherte, die das 18. Lebensjahr bei Antragstellung noch nicht vollendet haben Auf Antrag erfolgt eine vollständige Befreiung, wenn Ihr monatliches Nettoerwerbseinkommen beziehungsweise Erwerbsersatzeinkommen 40 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht übersteigt. Darüber hinaus kommt eine teilweise Befreiung in Betracht, wenn - Versicherte ein Kind/Stiefkind haben (im Haushalt aufgenommen) - wenn der Ehegatte oder Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, Sie pflegt und deswegen eine Erwerbstätigkeit nicht ausübt - der Ehegatte oder Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat Wenn die bewilligte Leistung über die Rentenversicherung läuft und Sie für die Dauer der Leistung Übergangsgeld beziehen, was sehr wahrscheinlich sein wird, nachdem Sie sich aktuell im Krankengeldbezug befinden, würde die Zuzahlungspflicht insoweit entfallen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
KSCam 03.08.2022 | 22:31
Ist das eine durch die DRV bewilligte Reha, erhalten Sie Übergangsgeld und müssen keine Zuzahlung leisten. Ist es ein über die Krankenkasse finanzierter Klinikaufenthalt, wird Ihnen Ihre Krankenkasse das beantworten - einfach morgen früh dort anrufen.
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