Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zuzahlung Reha übersteigt Belastungsgrenze

von Belasteter17.03.2010 | 20:27
2104 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bei der Aufrechnung der Belege über Zuzahlungen im Rahmen der 1%-tigen Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erkennt die KV die Zuzahlungen für eine Rehabilitationsmaßnahme nicht an, da es sich um einen anderen Kostenträger handelt(Rentenversicherung). Somit überschreite ich die Zuzahlungsgrenze nicht und bekomme nichts erstattet. Wo und wie kann ich beantragen, dass die Zuzahlung für die Reha angerechnet wird? Gibt es eine Stelle bei der Rentenversicherung dafür?

3 Antworten

Schadeam 17.03.2010 | 22:12
Das ist ein KV Problem und da wird der DRV Experte sich bedeckt halten....
Nixam 18.03.2010 | 06:39
Lieber Belasteter! Die Kostenbeteiligung gemäss § 32 SGB VI für die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitationsleistung hat nichts zu tun mit der Zuzahlung für Medikamente, bei der die "Zuzahlung für Medikamente", 1% des Bruttojahresarbeitsentgeltes nicht überschreiten darf. Die Kostenbeteiligung für medizinische Leistungen durch die Rentenversicherung nach § 32 SGB VI ist nicht anrechnungsfähig auf die von der Krankenkasse anzurechnende Zuzahlung. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie für die ZUzahlung nach § 32 SGB VI anlässlich der medizinischen Leistung einen Antrag auf Ratenzahlung stellen und die Kostenbeteiligung für die medizinische Reha per Ratenzahlung abzahlen, wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind. Das müssen Sie aber beim RV-Träger beantragen unter Vorlage Ihrer Verdienstbescheinigung. Mit freundlichen Grüssen Nix
dirkam 18.03.2010 | 14:06
Sind Sie DRV-E X P E R T E? Die Qualität der meisten Ihrer Antworten lässt das nicht gerade vermuten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026