Hallo User Paderborner83,
eine Zuzahlung ist, pro Kalenderjahr, für maximal 42 Tage zu leisten. Hier zahlen die Tage bei einem Krankenhausaufenthalt mit dazu. Sie haben angegeben, dass Sie bereits vier Wochen (28 Tage) im Krankenhaus waren, so müssten Sie eigentlich noch für 14 Tage eine Zuzahlung, während der Reha-maßnahme, leisten bzw. geleistet haben.
Wie Ihnen User Siehe geschrieben hat, sollten Sie einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine Zuzahlung nicht zu leisten haben. Auf das Merkblatt G 0160 wird hingewiesen.