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Experten-Antwort

Zuzahlungen in die DRV

von Vor der Rente18.02.2016 | 02:31
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich habe mal eine Frage in eigener Sache: Besteht eine Möglichkeit für einen gesetzlich Versicherten, zusätzliche Einzahlungen zu leisten? Es kursiert ja immer das Alter von 55 Jahren, ab dem so etwas möglich wäre. Ich ging bisher davon aus, dass das nicht zu realisieren ist. Ich setzte voraus, dass die Zeiten soweit geklärt sind, es aber Zeiten gibt, in denen ich UHG vom AA für eine Ausbildung bezog. In diesen 36 Monaten wurden nur geringfügige Zahlungen vom AA (heute Jobcenter) geleistet. Der Hintergrund ist, dass ich zwei DV laufen habe, die bei bestimmten Höchstgrenzen der Bezugsgrösse KV-befreit wären und die ich dann steuerpflichtig einbringen könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vor der Rente,

es besteht die Möglichkeit, Rentenminderungen durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente ganz oder teilweise durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Diese Beiträge sind nicht als Pflicht- oder freiwillige Beiträge anzusehen. Sie werden auch keinem Zeitraum zugeordnet. Daher können diese Zahlungen auch nicht zur Erfüllung von Wartezeiten herangezogen werden.

Der Versicherte muss dem Rentenversicherungsträger gegenüber erklären, dass er beabsichtigt, eine bestimmte Altersrente zu beantragen und erklären, dass er den Abschlag in Form einer Einmalzahlung ausgleichen möchte. Dies sollte möglichst nach Vollendung des 55. Lebensjahres geschehen, da ab diesem Zeitpunkt auch Rentenauskünfte über die voraussichtlich in Frage kommenden Altersrentenarten erteilt werden.

Die Auskunft in welcher Höhe Beiträge zum Ausgleich des Abschlages einzuzahlen sind, muss schriftlich durch den Versicherten beantragt werden. Hierbei handelt es sich um einen Antrag auf Beitragszahlung nach § 187a Sozialgesetzbuch VI.

Der Link für den Vordruck lautet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=16

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1 Antworten

Vor der Renteam 18.02.2016 | 18:16
Hallo Experte, erst mal vielen Dank! Um eine Rentenminderung geht es mir nicht, sondern um eine Rentenerhöhung. Also lag ich in meiner ersten Einschätzung richtig, dass das nicht zu realisieren ist. Das zusätzliche Rentenkonto werde ich wohl nicht mehr erleben!
Deutsche Rentenversicherung
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