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Experten-Antwort

Zuzahlungsbefreiung

von Simone04.10.2024 | 11:19
307 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich war Vorsorgebevollmächtigte meines Papas, der im Dez.2023 leider verstarb. Jetzt hatte er bereits die Zuzahlungsbefreiung für 2024 bezahlt. Ich hatte eine Rückerstattung an seine Krankenkasse erfragt, jetzt wollen die einen Erschein, den es so nicht gibt. Habe ich trotzdem eine Chance den Betrag zurück erstattet zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau Simone,

 

zu Rückfragen bezüglich der gesetzlichen Krankenkasse wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.

 

Ein kleiner Tipp: Bitte senden Sie Ihre Anfrage postalisch an die zuständige Krankenversicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Falsche Baustelleam 04.10.2024 | 11:29
Und was ist Ihre Frage an die Renteversicherung? Diese eventuelle Rückerstattung müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären , nicht mit der Rentenversicherung, die damit absolut nichts zu tun hat. Und dass die Krankenkasse einen Nachweis darüber fordert, dasss Sie die berechtigte Erbin sind, ist völlig normal. Neben einem Erbschein oder einem notariellen Erbvertrag, in dem Sie als Erbin genannt sind, ist eventuell auch die notarielle Testamentseröffnung ausreichend oder ein Testament. Also ran an den Speck, klären Sie das mit der Krankenkasse, was sie akzeptieren würde.
Lilaam 04.10.2024 | 11:30
Da sollten Sie sich an ein Krankenkassenforum wenden. Die Rentenversicherung beantwortet keine Fragen zum Rechtsgebiet der KK.
Du meine Güteam 04.10.2024 | 11:37
Falsches Forum
Der Preis ist heißam 04.10.2024 | 11:51
Für Ihre tolle Antwort, die so ziemlich unter jedem Beitrag steht und eine große Hilfe ist, werden Sie hiermit "Forist des Monats" und sind außerdem für den "Foristen des Jahres" nominiert. Das Ergebnis wird Anfang 2025 bekannt gegeben. Oder auch nicht. Auf jeden Fall Vorbild und Ansporn für alle anderen hier, machen Sie bitte so weiter!
Claus Mülleram 04.10.2024 | 12:42
Aus Verbraucherzentrale.de -> Vorauszahlung des individuellen Höchstbetrages: "Wissen Sie bereits vor Beginn eines neuen Kalenderjahres wissen, dass Sie die Belastungsgrenze überschreiten, können Sie den individuellen Höchstbetrag im Voraus für das nächste Kalenderjahr in einer Summe an die Krankenkasse überweisen. Sie erhalten dann direkt Ihre Befreiung und brauchen keine weiteren Zuzahlungen zu leisten. Wichtig zu wissen: Wenn allerdings die Zuzahlungen in dem Jahr doch geringer ausfallen, bekommen Sie den gezahlten Betrag nicht zurück, auch nicht anteilig." Geht es also um eine Vorauszahlung für Kalenderjahr 2024? Ist diese Vorauszahlung ein nennenswerter EUR-Betrag? Dann beantragen Sie doch den Erbschein beim Amts/Nachlassgericht, wenn die KK bereits so freundlich ist.
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