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Experten-Antwort

Zwang in Arbeitsmarktrente?

von Reinhard Esser25.01.2012 | 15:17
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2 Antworten

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Hallo Experten! ich bin 57 Jahre alt und bekomme seit 2006 Rente wegen teilweiler Erwerbsminderung - mittlerweile auch unbefristet - bedingt durch chronische Krankheit. Wurde zum 31.07.2011 nach über 20 Jahren arbeitslos. Agentur für Arbeit möchte mich nach 5 Monaten zum Antrag auf Volle Erwerbsminderung ( dortige Sprachregelung = Arbeitsmaktrente) drängen, obwohl ich dem Arbeistmarkt 4 Stunden tgl. zur Verfügung stehen möchte. Habe die volle Rente ausrechnen lassen und stelle fest, daß die letzen 5 Beiztagsjahre die Rente nicht mehr erhöhen - trotz überdurchschn. Verdienst. Jetzt noch statt des ALG! - Anspruchs (1,5 Jahre) in die wesentlich niedrigere Rente abgeschoben zu werden, kann doch nicht rechtes sein, oder? Bin im Moment erst mal in ein befristetes (3 Monate) Arbeitsverhältnis untergekommen und bekomme auch Vorstellungsangebote der Arbeitsagentur!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reinhard Esser,

wie Claire Grube bereits ausgeführt hat, kann die Agentur für Arbeit Sie zur Stellung eines Reha-Antrags auffordern. Hinsichtlich des Antrags auf Rente wegen voller Erwerbsminderung könnten Sie die Agentur für Arbeit bitten, Ihnen die Rechtsgrundlage mitzuteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Claire Grubeam 25.01.2012 | 15:42
Die Agentur für Arbeit kann Sie im Rahmen des § 125 SGB 3 zur Stellung eines Reha-Antrags auffordern. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html
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