Hallo Köbes,
wenn Sie längere Zeit krank sind und dadurch Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse Sie auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn Sie dies nicht tun, entfällt Ihr Anspruch auf Krankengeld (§ 51 SGB V).
Stellt sich bei der Reha heraus, dass tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegen könnte, wird der Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet. Solange über den Anspruch auf EM-Rente nicht entschieden ist, würde dann das Krankengeld weiter gezahlt oder, wenn die 78 Wochen abgelaufen wären, auch Alg 1 im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (auch ohne Kündigung!).
Bei Ihren Überlegungen hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld für 24 Monate besteht das Problem, dass Sie nur dann Anspruch haben, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen und dies tun Sie nicht, wenn Sie längere Zeit krank sind. Auch die Arbeitsagentur würde daher Ihre Erwerbsfähigkeit einschätzen lassen und Sie ggf. zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern.
Letztlich geht es hier - wie W*fgang schon schrieb - nicht um eine "Zwangsrente". Wenn Sie leider aus gesundheitlichen Gründen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch eine Beschäftigung sicher stellen könnten und damit bereits vor der eigentlich geplanten Altersrente aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssten, dann ist die Erwerbsminderungsrente die für diesen Fall gesetzlich vorgesehene Sozialleistung.