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Experten-Antwort

zwangsrente

von Köbes23.11.2016 | 22:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin Jahrgang 1955 ,beziehe zur Zeit Krankengeld.Erkrankung dauert wahrscheinlich länger.Krankengeld dauert bis April 2018 .Falls ich bis dahin nicht arbeitsfähig bin muss ich dann selbst kündigen oder Aufhebungsvertrag stellen.Kann mich die krankenkasse zwingen einen Reha- antrag zu stellen und dann mit 63 +0 eine Zwangsrente fordern.Oder kann ich Alg 1 beziehen 24 Monate und dann nach Auslaufen des Alg1 mit 64 +10 monate in Rente gehen.35 Jahre habe ich schon lange voll,45 werde ich aufgrund der Krankheit nicht schaffen ,sonst könnte ich mit 63+7 ohne Abschläge in Rente gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Köbes,

wenn Sie längere Zeit krank sind und dadurch Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse Sie auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn Sie dies nicht tun, entfällt Ihr Anspruch auf Krankengeld (§ 51 SGB V).

Stellt sich bei der Reha heraus, dass tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegen könnte, wird der Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet. Solange über den Anspruch auf EM-Rente nicht entschieden ist, würde dann das Krankengeld weiter gezahlt oder, wenn die 78 Wochen abgelaufen wären, auch Alg 1 im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (auch ohne Kündigung!).

Bei Ihren Überlegungen hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld für 24 Monate besteht das Problem, dass Sie nur dann Anspruch haben, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen und dies tun Sie nicht, wenn Sie längere Zeit krank sind. Auch die Arbeitsagentur würde daher Ihre Erwerbsfähigkeit einschätzen lassen und Sie ggf. zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern.

Letztlich geht es hier - wie W*fgang schon schrieb - nicht um eine "Zwangsrente". Wenn Sie leider aus gesundheitlichen Gründen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch eine Beschäftigung sicher stellen könnten und damit bereits vor der eigentlich geplanten Altersrente aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssten, dann ist die Erwerbsminderungsrente die für diesen Fall gesetzlich vorgesehene Sozialleistung.

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2 Antworten

W*lfgangam 23.11.2016 | 23:38
Hallo Kobes, wenn Sie nach Erkrankung nicht mehr Erwerbsfähig sein können, ist das keine Zwangsverrentung - zur Rente können Sie nicht gezwungen werden - es fallen lediglich alternative Sozialleistungen / Krankengeld /ALG weg ;-) ...wenn Sie nicht bereit sind, auf Forderungen der aktuellen Sozialleistungsträger einzugehen, eine _vorrangige_ EM-Rente zu beantragen. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen, wie Sie in dieser Situation Ihre künftige Einkommenssituation gestalten wollen. Und nein, kündigen müssen Sie nicht (in dieser Lage: NIEMALS!) – das erledigt ggf. Ihr Arbeitgeber von sich aus. Und ja, die KK kann Sie 'zwingen' einen Reha-Antrag zu stellen – andernfalls verlieren Sie die KG-Zahlung. Was soll die denn sonst machen, um Sie weiter fit für Beschäftigung und wertvoller Beitragzahler zu motivieren?! 'Wir zahlen für jeden *Maroden bis zum Ende' ist nicht vorrangiger Sinn und Zweck der KG-Zahlung bei dauerhafter AU. Auch die KK hat ein 'Kümmer-Gen' ...auch für die eigene Haushaltssituation – besser: nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB 5. Gruß w.
Herr Z.am 24.11.2016 | 14:03
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000 geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13 geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV. "Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums." Quelle und Volltext: http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html EUR 1.590,91 brutto = EUR 1.144,83 netto minus EUR 300 Frei-Beträge = EUR 844,83 anrechnungs-fähig minus EUR 391 Regel-Bedarf = EUR 453,83 Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70 Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre. http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf… Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner. Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=200784… Herr Z.
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