Hallo Schrader170,
ob Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert werden können, entscheidet das Jobcenter nach eigenem Ermessen. Diese Frage sollten Sie daher mit Ihrem Jobcenter klären.
Wir als Rentenversicherungsträger können diese Aufforderung nur dann zurückweisen, wenn Sie vor dem 63. Lebensjahr eine Altersrente mit Abschlägen beantragen sollen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung