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Zwangsrente ist vom Tisch

von HW30.11.2007 | 15:49
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich lese gerade mit großem Interresse den Nachrichtenartikel " Zwangsrente für Langzeitarbeitslose ist vom Tisch". Sehr erstaunt bin ich über den Satz: "Bis Ende dieses Jahres können Arbeitslose dagegen auch dann eine abschlagsfreie Rente verlangen, wenn Sie ab 58 Jahren nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wollen." Ist diese Ausführung so zu verstehen, daß bis Ende dieses Jahres alle Leute die eine 58ger Regel unterschrieben haben abschlagsfrei in Rente gehen können??? Dann müssten sich doch die Betroffenen beeilen noch einen Rentenantrag in diesem Jahr zu stellen. Vielen Dank für Ihre Antworten MFG

4 Antworten

KSCam 30.11.2007 | 20:39
diesen Artikel haben Sie, lieber HW gründlich missverstanden. Mit 58 gibt es keine Altersrente, gab es sie auch noch nie und wird es sie wohl nie geben. Somit ist ein Altersrentenantrag mit 58 sinnlos! Und die allermeisten Altersrenten sind heutzutage erst mit 65 abschlagsfrei. d.h. wer heute mit 58 beim Arbeitsamt oder beim "Hartzamt" erklärt, dass er nicht vermittelt werden will, bleibt weiterhin arbeitslos, kann aber erst mit 65 zur Rente "gezwungen werden" weil eben erst dann (in der Regel) die Altersrente abschlagsfrei ist. Und genau diese Regelung ist derzeit strittig, weil sie nach bisheriger Regelung ausläuft. Offenbar gibt es in der Politik Bestrebungen etwas zu ändern, was aber letztlich (irgendwann einmal) im Gesetz, bzw. in Dienstanweisungen steht, darüber kann heute m.E. nur spekuliert werden. Und da helfen einige Presseberichte und Politikeräußerungen nur bedingt weiter, weil diese Erklärungen - wie der von Ihnen zitierte - so schwammig sind, dass sie leicht missverstanden werden. Und manchmal drängt sich beim Fachpersonal der Eindruck auf, dass weder Politiker noch Presse in dieser Sache genau Bescheid wissen - aber trotzdem so tun, als ob sie Sensationen zu verkünden haben. (deswegen reagieren user wie "schade" oder "knut rassmussen" in den Augen einiger leicht gereizt). Und wie groß dieses Problem in der Praxis ist bleibt abzuwarten: denn schon heute gehen viele Arbeitslose trotz Abschlägen weit vor 65 "freiwillig" in Rente, ganz einfach, weil die Rente trotz allem wesentlich höher ist als das ALG 2. Und bei ganz mickrigen Renten fallen die Abschläge ohnehin nicht ins Gewicht, weil die Differenz zum Existenzminimum ohnehin von Grundsicherung oder Sozialhilfe ausgeglichen wird. Folge aus allem: jeder Betroffenen muss sich im Einzelfall erkundigen, was für ihn das beste ist, wobei momentan kein Berater (weder bei RV noch bei Arbeitsamt) weiß wie die neue Regelung tatsächlich aussieht. Vielleicht hilft dieser Beitrag einigen jetzt klarer zu sehen.
Heilfroham 30.11.2007 | 22:32
Danke KSC für die Klarstellung. Ich bin aber ganz froh, dass die Presse viel über das Thema berichtet (auch wenn manchmal zu verkürzt), denn nur so hat sich was bewegt. Freue mich, wenn Sie was offizielles im Netz finden und uns allen den Link hier ins Forum stellen...
HWam 01.12.2007 | 12:17
Vielen Dank für Ihren Beitrag lieber KSC! Ich muß zugeben, daß ich mich nicht präzise in meinem Beitrag geäußert habe. Bei mir ist folgende Situation: Am 1.11.2008 falle ich mit 60 Jahren und 6 Monaten ( bei Inanspruchnahme der 58ger Regel ) in " Hartz IV ". Dann sind 46 Jahre und 7 Monate ununterbrochen Beiträge in die RV geflossen ( einschließlich der Beiträge des Arbeitsamtes in Höhe von 80 % des letzten Gehaltes ) Meine Hoffnung war/ist, dass im Zuge der in 2007 auslaufenden 58ger Bestimmungen für die Betroffenen in den Anschlußregelungen die Möglichkeit einer freiwilligen " Zwangsverrentung " bestehen. ( Das Alter von 60 Jahren wäre bei mir ja dann erreicht ) Wie Sie richtig bemerken, muss sich im Einzelfall jeder Betroffene erkundigen,was für Ihn das Beste ist. Abgesehen davon, dass in meinem Fall der finanzielle Unterschied zwischen der Leistung von Hartz IV und einer ( trotz Abschlägen ) vorgezogenen Altersrente klar ist, würde ich mir gerne das bestimmt nicht angenehme Procedere mit dem " Hartzamt " ersparen. Nach den jetzigen frühesten Möglichkeiten könnte ich nur eine " Altersrente wegen Arbeitslosigkeit " mit 62 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen. Wie Sie aber schon richtig bemerkten, muss sicher abgewartet werden, wie die neuen Regelungen ausfallen werden. Nochmals Vielen Dank! M f G
Bernhardam 02.12.2007 | 09:39
Ist es möglich, mit 50 % Erwerbninderung mit 63 Jahren in Rente geschickt zu werden, oder bekommt man ab dem 63 sechzigsten Lebensjahr im Falle einer Krankheit oder Arbeitslosigkeit Krankengeld, beziehungsweise Arbeitslosengeld für die dauer der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ? Danke im voraus Bernhard
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