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Experten-Antwort

zwangsrente mit 63

von mümmelmann13.01.2017 | 15:01
2811 Ansichten
8 Antworten

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Bin wegen einer langwierigen Bandscheibenerkrankung mit mehreren O perationen schon einige Zeit arbeitsunfähig.Im Juli würde mein Krankengeld auslaufen.Ich werde im Oktober 63 Jahre alt und könnte mit Abschlägen in Rente.Allerdings könnte ich mit 63 +6 monate abschlagsfrei in Rente.Kann man mich Zwingen mit 63 in Rente zu gehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2017 | 09:35

Hallo mümmelmann,

ich verwiese auf die von „W*lfgang“ bereits gemachten, zutreffenden Ausführungen.

7 Antworten

Konrad Schießlam 13.01.2017 | 16:01
Ich meine nein. MfG.
Hansam 13.01.2017 | 16:17
Haben sie die 45 J. voll? wenn ja kann nichts mehr passieren. Arbeitslos melden und später in Rente, nur keine hohen Abschläge.
W*lfgangam 13.01.2017 | 16:48
Hallo mümmelmann, nach Auslaufen KG stehen Sie zunächst ohne Einkommen da, woraufhin Sie sich ja wohl beim 'Arbeitsamt' melden werden, um weiterhin Einkünfte zu generieren. Neue Behörde, neue Anforderungen ...die AfA wird Ihnen doch kein ALG zahlen, wenn Sie gar nicht vermittelbar sind. Evtl. werden Sie umgehend zu einer beruflichen Reha aufgefordert, evtl. verweigert man Ihnen das ALG aus vorgenannten Gründen /nicht mehr vermittelbar. Retten kann Sie dann ein Antrag auf EM-Rente, die AfA hält bis zur Entscheidung so lange still - oder eben wieder 'gesundschreiben' lassen und alle Faxen der AfA bis zum ungekürzten Rentenbeginn mitmachen. Zwingen? Nein, die Entscheidung liegt in Ihren Händen allein ...die finanziellen Umstände könnten Sie aber zwingen, selbst den Rentenantrag vorzeitig zu stellen. Lassen Sie sich zu etwaigen finanziellen Auswirkungen etwaiger Konstellationen vor Ort beraten. Gruß w. PS: Schwerbehindertenausweis vorhanden? Könnte die Rentenart/Rentenbeginn entscheidend beeinflussen, auch wenn es nicht ganz eine abschlagsfreie Altersrente wäre.
Andr*asam 14.01.2017 | 00:59
So lange Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen kann Sie niemand zwingen. Sollten Sie allerdings gezwungen sein, diese Sozialleistung zu beantragen, dann kann das Jobcenter den Rentenantrag auch ohne Ihre Einwilligung stellen.
Konrad Schießlam 15.01.2017 | 12:59
Meine Meinung wurde fast ausschließlich bestätigt. Unverständlich deshalb Ihre Deutung, kommt hinzu, manche Fragen haben es in sich, das die Frage erörtert wird, vielleicht versuchen auch Sie, hier aktiv zu werden, selten noch von Ihnen gehört.
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