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Zwangsverrentung

von EinCeller18.01.2009 | 07:35
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Hallo, wer kann mir bitte etwas zur folgenden Frage sagen : Wenn man mit 61 Jahren arbeitslos wird erfolgt dann gleich eine Zwangsverrentung mit 48 x 0,3% Rentenverlust oder bekommt man erst 24 Monate ALG und muss dann mit 63 vorzeitig in Rente gehen ? Gruss EinCeller

9 Antworten

Eberhardam 18.01.2009 | 09:26
Zwangsverrentung gibt es selbstverständlich in Deutschland nicht. Altersrente gibt es immer nur gegen Antrag. Rente mit 63 gibt es bei Erfüllung der bekannten Bedingung von 35 Jahre Wartezeit gegen die entsprechenden Abzüge von 0,3% pro Monat. Man darf natürlich auch mit 63 arbeiten, oder von dem Ersparten leben, oder vom Ehegatten oder... was auch immer gesetzlich möglich ist. Wenn die Rente mit 63 möglich ist, dann gibts natürlich logischerweweise kein ALG 2, weil keine Bedürftigkeit vorliegt...
Eberhardam 18.01.2009 | 09:45
Natürlich bekommt man mit 61 bis zu 2 Jahre ALG 1, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.
Schiko.am 18.01.2009 | 10:13
Zwangsverrentung ein genau so hässliches Wort wie Zwangsehe. Nachdem Sie keine Frau sind, Rente nach Schwerbehinderung ausscheidet, könnten Sie gar nicht mit 61 in die Rente. Natürlich ausgenommen die Erwerbsminderungsrente. Nützen Sie einfach die Ihnen zustehenden 24 Monate Arbeitslosengeld I, die Agentur führt ja auch noch für diese Zeitspanne mit 80% aus dem Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate Beiträge mit 19,90% ab. Nach den 24 Monaten können Sie die Rente mit 63 bei 7,2 % Abschlag beantragen. Aber auch nach 35 Jahren Mindestbeitragszeit die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 und 7,2% Abschlag. Mit freundlichen Grüßen.
Arbeitsagenturam 18.01.2009 | 12:30
eine Zwangsrente kennen meine Mitarbeiter in Ihrem Fall sicher nicht-zumal auch wir wissen, dass Sie nur als Frau oder als Schwerbehinderter mit 61 überhaupt in Rente gehen können. Allerdings werden wir Ihnen die Arbeitslosigkeit schwer machen, indem wir von Ihnen fordern sich aktiv zu bewerben, Sie hin und wieder zu Gesprächen über die berufliche Situation einladen, Sie zu Kursen bitten, wie man sich richtig bewirbt, etc. Sich 2 Jahre ohne Bemühung um Arbeit durchzumogeln ist nicht mehr so leicht wie noch vor 2008. Ihr berufliches Wohlergehen liegt unserer Agentur sehr am Herzen.
Kikaam 18.01.2009 | 15:25
Das würde ich so nicht generell sagen. Ein Verwandter von mir, 63 1/2 Jahre alt, und 50% schwerbehindert - könnte also seine Rente ohne Abschlag erhalten - bekommt nach wie vor ALG 1. Das ist ihm auch lieber, da es höher ist als seine zu erwartende Rente und natürlich auch deswegen, da noch weitere Beitrage an die DRV abgeführt werden. Das gibt es auch. Kika
Reine Schikaneam 18.01.2009 | 18:31
Ihr berufliches Wohlergehen liegt unserer Agentur sehr am Herzen. DAS nenne ICH reine Schikane. Und dem Himmel sei Dank wird es SO nicht gehandhabt.
@KiKaam 19.01.2009 | 06:58
Das könnte daran liegen, dass die sog. "Zwangsverrentung" frühestens ab dem 63.Lj mgl. ist und auch das NUR bei HARTZ IV-Empfängern. ALG I-Empfänger müssen nicht in Rente gehen (es sei denn, sie haben erl. Bedingungen nach "altem" Recht unterschrieben und können abschlagsfrei in Rente gehen...)
AGENTUR FÜR UNSINNam 19.01.2009 | 08:18
Der Beitrag von "Arbeitsagentur" beweisst eindrucksvoll die unerklärbare Arbeitsweise dieser Institution. Worin besteht bitte der Sinn, einem 61 jährigen für mehrere Tausend Euro beizubringen wie er eine Bewerbung schreiben muss??? Oder das man Ihn für zigtausend Euro zu einem PC Kurs schickt??? Aber ich denke die qualifizierten Mitarbeiter der Agentur wissen darauf wie immer eine Antwort. Eine einfachere Methode die Gelder des Staates sinnlos zu verpulvern wäre einfach Geld zu verbrennen!!!
OTTOam 19.01.2009 | 15:04
Ich gebe ihnen Recht. Darum kümmern sich die Menschen vom Arbeitsamt. Aber die Arbeitslosen die wie von mir schon mal beschrieben - die 20 Jahre Arbeitslos sind und nebenher Arbeiten die können weiter ihr Geld vom Staat abhohlen!
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