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Zwangsverrentung

von Friedrich Ratke09.06.2019 | 12:20
87 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Zusammen, ich werde durch eine betriebsbedingte Kündigung zum 01.07.2019 arbeitslos. Bin 62 Jahre und 2 Monate alt. ich habe 43 Jahre und 9 Monate gearbeitet. Erhalte ich jetzt noch zwei Jahre mein Arbeitslosengeld oder wird man mich in 10 Monaten in Zwangsrente schicken mit 11,4% Rentenabzug?

10 Antworten

KSCam 09.06.2019 | 12:33
Der Anspruch auf ALG 1 besteht längsten für 2 Jahre, die Agentur für Arbeit kann Sie nicht "zwangsverenten", das wäre nur denkbar wenn Sie ALG II beziehen würden. Tipp: lassen Sie das durch eine persönliche Rentenberatung absichernund vereinbaren einen Beratungstermin bei der DRV.
Friedrich Ratke am 09.06.2019 | 15:29
...die Agentur für Arbeit kann Sie nicht "zwangsverenten",...
...aber intensive Bemühungen zur Job-Suche verlangen und Jobs vermitteln.
Das kann Sie ja auch gerne machen. Da ich aber in einem "aussterbenden" Industriezweig arbeite und einen gut dotierten Job habe, kann ich mir mit Sicherheit einen neuen Job "abschminken".
Kaiseram 09.06.2019 | 17:04
Zitat von Friedrich Ratke anzeigen
...aber intensive Bemühungen zur Job-Suche verlangen und Jobs vermitteln.
Das kann Sie ja auch gerne machen. Da ich aber in einem "aussterbenden" Industriezweig arbeite und einen gut dotierten Job habe, kann ich mir mit Sicherheit einen neuen Job "abschminken".
Abwarten und nicht hoffen oder spekulieren!
Kaiser am 09.06.2019 | 17:41
Zitat von Friedrich Ratke anzeigen
...aber intensive Bemühungen zur Job-Suche verlangen und Jobs vermitteln.
Das kann Sie ja auch gerne machen. Da ich aber in einem "aussterbenden" Industriezweig arbeite und einen gut dotierten Job habe, kann ich mir mit Sicherheit einen neuen Job "abschminken".
Jeder andere Job ist zumutbar. Was Sie bisher verdient haben, interessiert auch nicht.
W°lfgangam 09.06.2019 | 17:50
Ergänzend/Tipp 2: Sehen Sie (Jahrgang 04.1957?) zu, dass Sie noch einen Minijob parallel zum ALG finden, dann ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich - Sie erreichen noch die 45 Jahre - und können mit 63 + 10 entscheiden, ob Sie noch das ALG weiter mitnehmen/wenn höher, oder dann in die abschlagsfreie Altersrente gehen. Gruß w.
Wiederholt am 09.06.2019 | 21:30
Zitat von Kaiser anzeigen
...die Agentur für Arbeit kann Sie nicht "zwangsverenten",...
...aber intensive Bemühungen zur Job-Suche verlangen und Jobs vermitteln.
Das kann Sie ja auch gerne machen. Da ich aber in einem "aussterbenden" Industriezweig arbeite und einen gut dotierten Job habe, kann ich mir mit Sicherheit einen neuen Job "abschminken".
Jeder andere Job ist zumutbar. Was Sie bisher verdient haben, interessiert auch nicht.
Das ist nicht richtig!
Friedrich Ratke am 09.06.2019 | 21:44
Zitat von Kaiser anzeigen
...die Agentur für Arbeit kann Sie nicht "zwangsverenten",...
...aber intensive Bemühungen zur Job-Suche verlangen und Jobs vermitteln.
Das kann Sie ja auch gerne machen. Da ich aber in einem "aussterbenden" Industriezweig arbeite und einen gut dotierten Job habe, kann ich mir mit Sicherheit einen neuen Job "abschminken".
Jeder andere Job ist zumutbar. Was Sie bisher verdient haben, interessiert auch nicht.
Da liegen Sie ziemlich daneben. Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht pro forma mit einer Abfindung (steuerfrei) geeinigt und das wird schon seit Jahren in diesem Unternehmen so praktiziert und keiner der vielen Kollegen hat einen Job bisher annehmen müssen. Weil die Alternativen eben nicht zumutbar waren.
Modi1969am 10.06.2019 | 08:14
Hallo, schauen Sie, dass Sie einen Minijob (nicht befreien lassen..) aufnehmen, um die 45 Jahre zu erreichen (Arbeitslosengeld zählt wegen rollierendem Stichtag nicht auf 45 Jahre, wenn keine Insolvenz / vollst. Betriebsaufgabe Arbeitgeber). Wenn die Abfindung in DIESEM Jahr floss, wäre evtl. ein Ausgleich der Abschläge mit 63 über Par. 187 a SGB VI in 2019 hochinteressant (Steuern sparen -Steuerberater hierzu fragen). Andere Variante für höhere Rente : Erwerbsminderungsrente vor Altersrente (Zurechnungszeit 65 +...) beantragen und auf Feststellung EM hoffen...
-am 11.06.2019 | 08:38
Hallo Friedrich Ratke, wie KSC bereits ausgeführt hat, kann die Agentur für Arbeit Sie nicht „zwingen“, eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. Nur wenn Sie kein Arbeitslosengeld I sondern Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, können Sie hierzu ggf. aufgefordert werden (ab dem 63. Lebensjahr). Allerdings kann die Agentur für Arbeit Sie auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen, wenn die Agentur Sie für erwerbsgemindert hält bzw. Erwerbsminderung festgestellt wurde. Dieser Antrag gilt dann ggf. als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung.
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