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Experten-Antwort

zwei Jobs als Regelaltersrentner

von Manfred27.09.2019 | 15:10
179 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin in der Regelaltersrente und habe einen kleinen Nebenjob mit steuerpflichtigen Brutto. Zusätzlich möchte ich noch eine geringfügige Beschäftigung unter 450 annehmen, wo der Arbeitgeber die Abgaben bezahlt. Muss ich die zweite Beschäftigung in der Einkommenssteuererklärung angeben.?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred,

unsere Zuständigkeit beschränkt sich auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen anderer rechtlicher Art von uns nicht konkret beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Frage an das für Sie zuständige Finanzamt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

sturkoppam 27.09.2019 | 15:13
Frage doch deinen Steuerberater oder beim Finanzamt, die sind für Steuerangelegenheiten zuständig.
Finanzamtam 27.09.2019 | 15:13
Steuerfragen müssen Sie mit dem Finanzamt klären.
Tippsiam 28.09.2019 | 00:43
Nebenbeschäftigungen, die unter 450 EUR brutto liegen, sogenannte "Minijobs" sind bereits durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Sie müssen deshalb in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Deutsche Rentenversicherung
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