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Experten-Antwort

Zwei Rehas gleichzeitig beantragen

von Löwenzahn19.05.2023 | 09:39
1956 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wegen psychovegetativer Erschöpfung, die eine genetisch neurologische Ursache (Entwicklungsstörung) hat, war ich mehr als 1,5 Jahre krankgeschrieben. Ich bin ausgesteuert und beziehe seit März 2023 Arbeitslosengeld. Da ich 2021 gekündigt wurde, ist kein Arbeitgeber mehr vorhanden. Es ist klar, dass ich meinen vorherigen Beruf mit Kundenkontakt und Termindruck nicht mehr ausüben kann. Da unklar ist, ob es einen Beruf gibt, für den ich noch leistungsfähig genug bin, würde ich gerne zunächst eine beufliche Eignungsanalyse beantragen, die ambulant und wohnortnah stattfinden könnte (LTA-Antrag). Nun hat mir mein Orthopäde wegen Rückenschmerzen aufgrund von Verschleißerscheinungen in der Wirbelsäule eine orthopädische Reha empfohlen, die ich gerne in einem ambulanten Rehazentrum in Wohnortnähe machen würde. Wenn man zwei Rehas (eine berufliche und eine medinzinische) beantragen möchte, soll man dann beide Rehas zusammen auf einem G0100-Formular beantragen oder macht man das besser getrennt voneinander? Wird als behandelnder Arzt immer der Hausarzt angegeben oder der Arzt, der die Reha empfohlen hat?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Löwenzahn,

Sie können beide Rehabilitationsmaßnahmen gleichzeitig beantragen.

Wir empfehlen Ihnen, mit einem ergänzenden Begleitschreiben zum Reha- Antrag Ihre Situation zu beschreiben (ähnlich wie Sie es hier im Forum getan haben), d. h. dass Ihr LTA-Antrag auf eine berufliche Eignungsanlayse abzielt und aufgrund der psychovegetativen Erschöpfung erforderlich ist und die medizinische Rehabilitation aufgrund orthopädischer Diagnosen. Dann kann Ihre DRV die beiden Anträge besser einordnen.

Als behandelnden Arzt sollten Sie den Arzt angeben, der Sie überwiegend behandelt. Sofern dies Ihr Hausarzt ist, geben Sie diesen an, falls es sich dabei um den Facharzt handelt, welcher die Reha empfohlen hat, tragen Sie ihn ein. Weitere behandelnde Ärzte können Sie ebenfalls angeben, z.B. auch im Begleitschreiben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Löwenzahn,

wenn Sie die beiden Leistungen beantragen und hier unterschiedliche Ärzte beteiligt sind, reichen Sie wie vorgeschlagen die zwei Befundberichte ein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Fliederam 19.05.2023 | 10:23
Sie können beide Leistungen gleichzeitig mit einem G0100 und den dazugehörigen Anhängen (G0110 und G0115 für medizinische Reha und G0130 für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) beantragen. Im G0115 haben Sie die Möglichkeit, weitere Ärzte anzugeben. Geben Sie alle relevanten Ärzte an (Haus- und Fachärzte). Sie können auch ein freies Schreiben oder eine Übersicht aller behandelnden Ärzte beifügen. Wenn Sie denken, dass etwas unklar sein könnte, fügen Sie ein freies erläuterndes Schreiben bei. Allerdings wird man in aller Regel erst die medizinische Reha prüfen und ggf. durchführen und dann erst die Teilhabe am Arbeitsleben angehen.
Löwenzahnam 19.05.2023 | 11:03
Von welchem Arzt muss ich das Formular S0051 (Befundbericht) ausfüllen lassen? Soll ich für die medizinische Reha einen Befundbericht vom Orthopäden einreichen und für die LTA einen Befundbericht vom Hausarzt (der mir die Ergotherapie-Rezepte zur Behandlung der psychovegetativen Erschöpfung ausstellt)? Für mich ist die DRV Bund zuständig.
Löwenzahnam 19.05.2023 | 16:50
Noch eine Frage zum Formular S0051 (Befundbericht): Was bedeuten die Antwortoptionen im Hinblick auf "Bedeutende Lebensbereiche: Arbeit und Beschäftigungen (zum Beispiel wirtschaftliche Eigenständigkeit)"? Wenn man ausgesteuert wurde und Arbeitslosengeld bezieht, hat man dann "Einschränkungen" oder soll man "nicht durchführbar" ankreuzen?
Meine Güteam 19.05.2023 | 20:26
Den Befundbericht füllt doch der Arzt aus und nicht Sie. Muss man Sie bei jeder Kleinigkeit an die Hamd nehmen?
Löwenzahnam 19.05.2023 | 21:40
Noch eine Frage zum Formular S0051 (Befundbericht): Was bedeuten die Antwortoptionen im Hinblick auf "Bedeutende Lebensbereiche: Arbeit und Beschäftigungen (zum Beispiel wirtschaftliche Eigenständigkeit)"? Wenn man ausgesteuert wurde und Arbeitslosengeld bezieht, hat man dann "Einschränkungen" oder soll man "nicht durchführbar" ankreuzen?
Den Befundbericht füllt doch der Arzt aus und nicht Sie. Muss man Sie bei jeder Kleinigkeit an die Hamd nehmen?
Meine Einschränkungen kann der Arzt, der mich nur selten sieht, aber nicht wissen. Und ich verstehe nicht ganz, was der Punkt bedeuten soll.
Dunjaam 23.01.2025 | 07:52
Ich bräuchte Reha für 2 Sachen ist es möglich. Orthopäden und Neurologen. Gruß Dunja Wüst
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