Hallo Katrin,
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in der Regel nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher Leistungen erbracht. Ist eine vorzeitige Leistung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich, kann eine erneute Rehabilitationsleistung auch vor Ablauf von vier Jahren bewilligt werden.
Zur Feststellung der medizinische Notwendigkeit wird ein aktueller Befundbericht des behandelnden Arztes benötigt. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.