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Experten-Antwort

Zwei Sozialversicherungsnummern

von Rami Y22.11.2020 | 16:17
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7 Antworten

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Was muss man tun, Wenn ich merke, dass ich zwei unterschiedliche Sozialversicherungsnummer habe. Die zweite Versicherungsnummer hat wahrscheinlich mein alten Chef beantragt aus Versehen, und mein Nachname ist drin falsch geschrieben. Diese zweite Sozialversicherungsnummer war in meine Abrechnungen nur für ein Mini Job für 3 Monate( keine Rentenversicherung war bezahlt). Die erste Sozialversicherungsnummer, die ich bekomen habe, ist die ich früher und jetzt benutze und dafür Beiträge bezahle. Soll ich irgendwas deswegen machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rami Y,

wenden Sie sich bitte schriftlich an ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und teilen beide Nummern mit. Fügen Sie bitte eine Kopie ihres Personalausweises oder ihrer Geburtsurkunde bei. Es wird geprüft, ob beide Rentenversicherungsnummern zur gleichen Person vergeben wurden. Ist das der Fall, wird die falsche Versicherungsnummer stillgelegt und die beiden Rentenkonten mit allen relevanten Zeiten zusammengeführt.

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6 Antworten

Berateram 22.11.2020 | 16:22
Wenden Sie sich schriftlich an den Rententräger unter der die Ihrer Meinung nach richtige Versicherungsnummer geführt wird und bitten Sie diesen, unter Benennung der falschen Versicherungsnummer, diese stillzulegen.
Siehe hieram 22.11.2020 | 17:33
Teilen Sie der Rentenversicherung aber auch mit, dass da noch Beiträge (die vom Arbeitgeber) drauf liegen. Bzw. wenden Sie sich auch an den Arbeitgeber, dass der die Beitragsmeldungen korrigiert. Denn auch wenn Sie keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, so musste er einen pauschalen Anteil leisten. Und der wäre dann 'futsch', wenn das Konto gelöscht wird. Könnte aber vielleicht noch mal wichtig sein, dass Sie diese drei Monate nachweisen können.
santanderam 22.11.2020 | 17:42
Das zweite Konto wird ja nicht „gelöscht“, sondern die Konten werden zusammengeführt. :-)
Berateram 22.11.2020 | 18:15
Wenn auf dem „falschen“ Konto Versicherungszeiten sind, werden diese bei der Stilllegung automatisch zusammengeführt. Das müssen Sie nicht extra beantragen.
DRVam 22.11.2020 | 18:32
Das zweite Konto wird ja nicht „gelöscht“, sondern die Konten werden zusammengeführt. :-)
Wenn auf dem „falschen“ Konto Versicherungszeiten sind, werden diese bei der Stilllegung automatisch zusammengeführt. Das müssen Sie nicht extra beantragen.
Wenn da zwei verschiedene Namen aufgeführt sind geht da nichts automatisch.
Berateram 22.11.2020 | 19:35
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Wenn auf dem „falschen“ Konto Versicherungszeiten sind, werden diese bei der Stilllegung automatisch zusammengeführt. Das müssen Sie nicht extra beantragen.
Wenn da zwei verschiedene Namen aufgeführt sind geht da nichts automatisch.
Wetten, dass doch? Der Name ist nur falsch geschrieben und es gibt viele andere Anhaltspunkte, an denen eine Personenidentität festgestellt werden kann. Eine Situation, die bei der Rentenversicherung hundertfach immer wieder so vorkommt.
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