Hallo Ulrike,
in welchem Umfang die einzelnen Rentenversicherungsträger Ihren Mitarbeitern zwischen den Feiertagen jeweils Urlaub gewähren, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Dies entscheidet letztlich jeder Rentenversicherungsträger in eigener Zuständigkeit. Sie können jedoch sicher sein, dass jeder Rentenversicherungsträger grundsätzlich auch zwischen den Feiertagen in irgendeiner Form erreichbar sein wird.