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Experten-Antwort

Zwischen Ende der Altersteilzeit und frühestmöglichem Rentenbeginn fehlen 21 Monate

von Bank-Frau04.10.2021 | 22:28
368 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich würde gern mit 55 Jahren mit 6 jähriger ATZ beginnen. Da ich erst 2030 frühestmöglich die Altersrente beginnen kann klafft eine Lücke von 19 Monaten. Gibt es eine Möglichkeit das zu regeln? Ich würde in den 19 Monaten vom Ersparten leben und würde nirgendwo Ansprüche stellen. Weiß jemand, ob das machbar ist? Mein Arbeitgeber bietet die ATZ nur für maximal 6 Jahre an. DANKE im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.10.2021 | 06:17

Hallo Bank-Frau,

ein Altersteilzeitvertrag muss bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn reichen.

Da Sie mit 61 Jahren noch keine Altersrente beanspruchen können, wird die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit ab 55 für Sie so nicht möglich sein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 05.10.2021 | 00:32
Hallo Bank-Frau, gemäß §2 Altersteilzeitgesetz muss das Ende der vereinbarten Teilzeit mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn übereinstimmen. Somit ist Ihr Plan so nicht realisierbar. Nur wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung >=50 dauerhaft vorliegt (dauerhaft, da dieser GdB dann auch zum Rentenbeginn noch vorliegen muss), wäre der frühestmögliche Rentenbeginn ein Jahr eher (fehlen also immer noch 9 Monate...). Den Rentenbeginnrechner mit GdB finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Es bliebe Ihnen also nur die Möglichkeit, doch nochmal mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Weitere Informationen zum AltTZG finden Sie z.B. hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arb… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei… Alles Gute!
Siehe hieram 05.10.2021 | 00:34
"(fehlen also immer noch 9 Monate...)." oder auch nur 7... :-)
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