Die von Ihnen genannten Berechnungsbeispiele stammen nicht aus einem Bescheid der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung.
Sollte es sich um einen Rentenbescheid eines ausländischen Versicherungsträgers handeln, sollten Sie sich direkt an diesen Träger wenden. Die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraumes haben unterschiedliche innerstaatliche Berechnungsvorschriften.