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Experten-Antwort

Zwischenstaatliche Rentenberechnung D / CH

von 11 plus 6128.02.2014 | 20:24
1972 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgender Sachverhalt: In D für 11 Monate Pflichtbeiträge entrichtet danach in CH laufend AHV-beitragspflichtig beschäftigt bis Ende 2013 sind zusammengerechnet (D plus CH) insgesamt 72 Monate an Beiträgen entrichtet. Kein rentennaher Jahrgang Fragen Bei Eintritt einer Erwerbsminderung. Wie sähe die Rentenberechnung in D aus? Könnte überhaupt eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden oder sind dafür mindestens 12 Monate in D erforderlich? Falls 12 Monate in D erforderlich sein sollten, wäre die Entrichtung eines freiwilligen Beitrags ratsam (Staatsangehörigkeit D ist gegeben), um im Falle des Eintritts einer Erwerbsminderung in D überhaupt eine Rente bekommen zu können? Würde bei der letztgenannten Konstellation die EM-Rente mit einer Zurechnungszeit berechnet? Herzlichen Dank für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz existieren diverse Abkommen. Die Feststellung eines Leistungsanspruches in der Deutschen Rentenversicherung erfolgt dann unter Zusammenrechnung aller zurückgelegten Zeiten (Mitglieds- und EWR- Staaten und der Schweiz). Für die Erfüllung der individuellen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind die schweizerischen Zeiten von dort zu bestätigen. Wie „KSC“ empfohlen hat, sollten Sie bei der AHV eine Auflistung ihrer zurück gelegten Zeiten anfordern und diese an die Deutsche Rentenversicherung einsenden. Sie erhalten dann eine zwischenstaatliche Rentenauskunft und können daraus Ihre Rentenansprüche ersehen.

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2 Antworten

KSCam 01.03.2014 | 00:07
Fordern Sie in CH bei der AHV einen Kontoauszug an. Dann schichen Sie diesen an die DRV und fordern einen zwischenstaatliche Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an. Und dann wissen Sie es. so wie Sie schreiben sind die Voraussetzungen erfüllt.
Jonnyam 03.03.2014 | 10:49
Unter 12 Monate in D werden in CH mit abgegolten. Ab 12 Monate gibt es eine Rente aus D mit Zurechnungszeit. Aber: Die Zurechnungszeit wird nur anteilig aus D gezahlt Meint jedenfalls Jonny Aus dem Berner Oberland
Deutsche Rentenversicherung
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