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Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld

von Mina19.06.2014 | 19:06
695 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend zusammen, ich habe ein paar Fragen zum Zwischenübergangsgeld! Ich hatte im Jahr 2011 mein letztes Arbeitsverhältnis. Ich wurde dann krank und arbeitsunfähig. Dieses Jahr im Februar hatte ich meine Medizinische Reha und wurde dann entlassen. Alle befürworten meine Berufliche Reha, mein Hausarzt, mein Psychiater in meinem Wohnort, mein Psychotherapeut, in meinem Wohnort und auch alle Ärzte und Psychologen in der Reha. In meinem Entlassungsbericht stand, dass LTA geprüft werden soll. Ferner stand auch, dass für eine insgesamt erfolgreiche Genesung und erfolgreiche Arbeitsförderung eine berufliche Reha notwendig ist! Ich habe mich nach der Medizinischen Reha bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und bekam auch ALG I und habe den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben NOCHEINMAL beantragt, da mir vor der Medizinischen Reha bereits von der Agentur für Arbeit Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde. Nur sie kam dann nicht zustande weil die Medizinische Reha Vorrang hat. Und nun sagt mir die Agentur für Arbeit, dass der DRV zuständig sei und, dass der Antrag weitergeleitet wurde. Ich hatte im Mai eine Einladung von der DRV erhalten. Dort stellte man fest, dass LTA für mich sinnvoll ist nur in welchem Umfang muss noch geklärt werden. Ich habe an einer Potenzialanalyse teilgenommen. Ich habe nun wieder ein Schreiben von der Agentur für Arbeit erhalten, dass ich Zwischenübergangsgeld beantragen soll und leider wird das ALG I eingestellt. Ich bin dann damit zu VDK und meinem Rechtsbeistand und sie teilten mir mit, dass ich Anspruch auf Zwischenübergangsgeld habe weil es von Anfang an feststand, dass ich nach der Medizinischen Reha die berufliche Reha in Frage kam. Zudem wurde die berufliche Reha sogar vor der Medizinischen Reha bewilligt und alle Ärzte befürworten die Berufliche Reha und da die Agentur mich ja nicht weiter vermitteln konnte, ich musste ja LTA beantragen. Ohne LTA habe ich keine Chance auf den Arbeitsmarkt. Nun wie soll ich vorgehen? Wer ist mein Ansprechpartner für das Zwischenübergangsgeld? Meine Rehaberaterin? Oder die Leistungsabteilung die mir Übergangsgeld während der Medizinischen Reha bewilligt hat? Die berufliche Reha hat ja noch nicht angefangen, steht mir trotzdem Zwischenübergangsgeld zu? Wie hoch wäre dies? Ich bitte euch um Antworten! Vielen Dank! Liebste Grüße Mina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

hallo jasmin,

den Ausführungen von „Sachbearbeiter DRV“ schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 23.06.2014 | 12:49
Die Höhe des Zwischenübergangsgeldes basiert auf der Höhe Ihres bisherigen Übergangsgeldes, bleibt also unverändert. Ob und inwieweit ein Anspruch besteht, klären Sie am Besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, der Rehafachberater ist nicht involviert.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 23.06.2014 | 12:49
Die Höhe des Zwischenübergangsgeldes basiert auf der Höhe Ihres bisherigen Übergangsgeldes, bleibt also unverändert. Ob und inwieweit ein Anspruch besteht, klären Sie am Besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, der Rehafachberater ist nicht involviert.
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