Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld

von Michaela22.12.2010 | 16:56
2290 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich habe eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben Ende November 2009 beendet. Ende Juni 2010 hat eine weitere Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben begonnen. Während beider Maßnahmen bekomme oder bekam ich Übergangsgeld von der DRV. Im Januar/Februar 2010 erfolgte eine 4-wöchige Arbeitserprobung. Habe ich ein Recht auf Zwischenübergangsgeld zwischen den Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Oder ist die Dauer zwischen den Maßnahmen zu groß? Wäre sehr nett, wenn die Antwort mit Paragraphen unterlegt ist. Laut § 45 Abs. 3 SGB IX steht mir ja Übergangsgeld während der Arbeitserprobung zu. Danke für die Hilfe schon im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2010 | 11:21

Gesetzliche Grundlage des "Zwischenübergangsgeldes" ist der § 51 Abs. 1 und 2 SGB IX:

Nach dieser Vorschrift wird das Übergangsgeld weitergezahlt, wenn nach Abschluss einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden sollen.

Die Frage wird also sein, ob bereits zum Ende der Leistung zur Teilhabe im Nov. 2009, die Arbeitserprobung erforderlich war.

Nur dann bestünde ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld.

Diese Frage wird nur Ihr zuständiger RV-Träger beantworten können, bitte wenden Sie sich an diesen.

3 Antworten

Nixam 22.12.2010 | 19:20
Hallo Michaela! Die Frage, ob Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht, ist nicht, ob der Zeitraum gross oder klein ist. Der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld ist sehr kompliziert und kann hier nicht detaiilliert beschrieben werden. Wichtig ist, dass Sie dieses beim RV-Träger beantragen. Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung. Viele Grüsse Nix
Nixam 23.12.2010 | 07:37
Hallo Michaela! Selbstverständlich können Sie das ÜG auch formlos beantragen. Einen richtigen Vordruck dafür gibt es sowieso nicht. Viele Grüsse Nix
Michaelaam 23.12.2010 | 07:21
Kann ich das Übergangsgeld auch formlos beantragen? Denn ich habe ja letztes Jahr Übergangsgeld bekommen und bekomme momentan Übergangsgeld.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026